Tag der Autonomie 2014

News 2015

Standards für Untervergabe von Linienverkehrsdiensten

Auf Qualität zielen die Kriterien für die Untervergabe von Linienverkehrsdiensten, die die Landesregierung nun auf Antrag von LR Florian Mussner festgelegt hat.

„Im öffentlichen Personennahverkehr können wir den Fahrgästen mit den bestehenden Liniendiensten qualitätvolle und effiziente Leistungen anbieten – wir wollen auf dieses funktionierende Nahverkehrsnetz aufbauen und geben deshalb nun auch für die Untervergabe von Diensten Regeln vor“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Die Landesregierung hat am 24. Mai auf seinen Antrag entsprechende Richtlinien zu Subkonzessionen und Untervergabe von Verkehrsdiensten des öffentlichen Personenverkehrs und die Modalitäten zur Verwendung der Fahrzeuge beschlossen, wenn die Konzessionäre nicht selbst die Ressourcen haben, um diese in effizienter Weise durchzuführen.

„Wir wollen auf der einen Seite auch für die Mietwagenunternehmen den Zugang zur Durchführung von Liniendiensten regeln, auf der anderen Seite aber vor allem auch eine hohe Qualität und Effizienz der Dienste für die Fahrgäste der Öffis garantieren, was bedeutet, dass die Bürger möglichst kostengünstige Nahverkehrsdienste mit möglichst guter Qualität bekommen sollen“, unterstreicht Landesrat Mussner. So dürfen beispielsweise bei der Untervergabe von Liniendiensten oder ergänzenden Linienverkehrsdiensten nur Autobusse verwendet werden, die nicht älter als zwölf Jahre alt sind, die technische Geräte für die Fahrscheinentwertung und Haltestellenwunschtasten haben sowie über Plätze für Menschen mit Behinderung verfügen.

Enthalten sind in den Standards auch die Pflichten der Unterauftragnehmer wie etwa das Einhalten der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen oder entsprechende Schulungen des Personals. Geregelt sind zudem in Ausnahmefällen Ermächtigungen für die Verwendung von Linienbussen außerhalb des Linienverkehrs. Ebenso werden die Kriterien für die Nutzung von Mietbussen oder von Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen oder von Fahrzeugen zur Eigennutzung aufgelistet, wenn diese im Linienverkehr zum Einsatz kommen.

SAN


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