Tag der Autonomie 2014

News 2015

Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen: Anträge bleiben konstant

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen hat im vergangenen Jahr 2015 insgesamt 32 Fälle abgeschlossen. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht hervor.

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ist Anlaufstelle für Patienten, um Streitfälle im Gesundheitsbereich außergerichtlich klären zu lassen. In den vergangenen neun Jahren seines Bestehens hat dieser Dienst in insgesamt 272 Fällen zwischen Patienten und Ärzten vermittelt. "Die rund 8 Millionen ambulanten fachärztlichen Leistungen pro Jahr in Südtirol werden in der Regel auf hohem Niveau und zur Zufriedenheit der Patienten erbracht", unterstreicht Gesundheitslandesrätin Martha Stocker im Hinblick auf den vorgelegten Tätigkeitsbericht 2015 der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen, "wie in jedem Bereich können jedoch Fehler passieren."

Der Tätigkeitsbericht zeigt auf, dass die Anzahl der jährlich eingereichten Anträge in etwa konstant bleibt: 2015 wurden 31 neue Fälle zur Schlichtung vorgelegt. Insgesamt 17 davon konnten von der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen bereits abgeschlossen werden. Insgesamt hat die Schlichtungsstelle im Jahr 2015 32 Fälle abgeschlossen. "Die außergerichtliche Streitbeilegung in Form eines Schlichtungsverfahrens stellt ein hervorragendes Instrument dar, um Haftungsfragen außergerichtlich zu klären", unterstreicht der Vorsitzende der Kommission Oswald Leitner. Aus den statistischen Erhebungen geht hervor, dass die Fristen für den Abschluss des Verfahrens im Laufe der Jahre etwa gleich bleiben. "Die durchschnittliche Dauer einer erfolgreich abgewickelten Schlichtung beläuft sich auf siebeneinhalb Monate", betont Leitner. Ein Gerichtsverfahren dauere bedeutend länger.

Die Bilanz über die Tätigkeit 2015 der Schlichtungskommission kann sich sehen lassen. In etwa 82,2 Prozent der Fälle hat sich die Kommission inhaltlich äußern können. In mehr als einem Viertel der Fälle konnten die Parteien vor der Kommission eine sofortige Schlichtung erzielen. Mit der Bewertung des Falles beauftragt wurde die Schlichtungskommission in 26,5 Prozent der vorgebrachten Fälle. 13 Prozent der Anträge wurden als unzulässig erklärt, ein Arztfehler wurde dabei ausgeschlossen. In 15,8 Prozent der Fälle haben sich die Parteien zumindest einem Schlichtungsversuch gestellt, auch wenn dieser schlussendlich nicht von Erfolg gekrönt war. Hinzu kommt, dass in 3,2 Prozent der Fälle die Parteien eine Einigung außerhalb des Schlichtungsverfahrens erzielt haben – ohne den Einsatz der Schlichtungskommission. Nur in weniger als einem von zehn Fällen (8,3 Prozent) ist der vorgeladene Arzt nicht erschienen. Aber es gibt nicht einen einzigen Fall, bei dem die Gegenpartei nicht zumindest schriftlich Stellung bezogen hätte.

Seit der Einsetzung der Kommission im Jahr 2007 wurden von den 272 eingegangenen Fällen mit 31. Dezember 2015 insgesamt 253 Fälle abgeschlossen. Der vollständige Tätigkeitsbericht 2015 kann im Internet unter http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1001620 abgerufen werden.

Die Schlichtungskommission für Arzthaftungsfragen setzt sich aktuell aus dem Vorsitzenden Oswald Leitner (Strafrichter am Landesgericht Bozen) sowie den Mitgliedern Antonia Tessadri (freiberuflich tätige Fachärztin für Gerichts- und Versicherungsmedizin) sowie den Anwälten Stephan Vale und Silvia Winkler zusammen. Sekretär der Schlichtungsstelle ist der Jurist und Mitarbeiter der Landesabteilung Gesundheit Christian Leuprecht.

mp


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