Tag der Autonomie 2014

News 2015

Mit 1. Juli weitere Förderschiene für Wirtschaft zugänglich

Die Landesregierung hat beschlossen, die Bezuschussung von Unternehmen für Investitionen in berufliche Weiterbildung, Beratung und Analysen wieder aufzunehmen.

Die öffentlichen Zuschüsse für Wissensvermittlung und berufliche Weiterbildung sind erneut zugänglich gemacht. Foto: www.provinz.bz.it/news - J.Pernter

Am 1. Juli wird die Förderung von Maßnahmen zur Wissensvermittlung in Unternehmen, wie sie im Landesgesetz Nr. 4/97 vorgesehen ist, erneut zugänglich gemacht. Dies hat die Landesregierung auf Empfehlung von Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher heute (21. Juni) beschlossen.

Diese Art der Bezuschussung war im März 2014 vom Förderstopp betroffen, der notwendig geworden war, weil sich in den Jahren vor dem Datum eine Flut an Ansuchen für Investitionsbeihilfen angesammelt hatte. Mittlerweile hat die Landesabteilung Wirtschaft viele der alten Ansuchen aufarbeiten können und dafür auch die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde die Wirtschaftsförderung neu ausgerichtet.

Teil des neuen Fördermodells, das der Landeshauptmann im Herbst 2014 mit den Wirtschaftsverbänden vereinbart hatte, sind die immateriellen Investitionen; dazu zählen die Bereiche Ausbildung, Beratung und andere Wissensvermittlungsmaßnahmen.

Anspruch auf diese Zuschüsse haben alle Südtiroler Unternehmen aus den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Es kann sich um externe wie interne berufliche Weiterbildung von Mitarbeitern oder Inhabern handeln. Zur Förderung zugelassen sind ebenso  Honorare für Berater und Forschungseinrichtungen oder für Analysen und Studien. „Wir möchten Unternehmen dazu animieren und sie dabei unterstützen, ihre Produktions- und Ablaufprozesse zu analysieren, um in Zukunft  noch wettbewerbsfähiger zu werden“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher bei der Landespressekonferenz.

Der Beschluss sieht Zuschüsse im Umfang von 50 Prozent der Kosten vor, die Obergrenze für förderwürdige Ausgaben beträgt 100.000 Euro für KMU und 150.000 Euro für Großunternehmen ab 100 Mitarbeitern aufwärts. „Der jeweilige Höchstbetrag zeigt, dass vor allem kleine Unternehmen eine im Verhältnis zu ihren Gesamtkosten hohe Förderung erhalten“, unterstreicht der Landeshauptmann. Die Unternehmen müssen ihre Aktivitäten in Südtirol für mindestens 24 Monate nach Abschluss der geförderten Wissensvermittlung weiterführen. Die Einreichfrist für Ansuchen, die ab heuer nur noch in digitaler Form zugelassen sind (PEC), verfällt jedes Jahr am 30. September.

Weil der Rotationsfonds bereits Ende Mai 2015 wieder geöffnet wurde, fehlt zur vollständigen Umsetzung des neuen Fördermodells nach dem heutigen Beschluss nur noch eine Säule, wie der Landeshauptmann festhält: „Die Förderung von Investitionen ohne Investitionshöchstgrenze mittels Wettbewerbsverfahren. Am 1. Jänner 2017 soll auch diese Schiene wieder geöffnet werden.“

 

mgp

Beschlüsse der Landesregierung vom 21.06.2016

Landeshauptmann Kompatscher zu den Bezuschussungen für Weiterbildung und Beratung


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