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News 2015

Nachtragshaushalt und Finanzgesetz im Entwurf genehmigt

Die Landesregierung hat heute den Nachtragshaushalt mit entsprechendem Finanzgesetz genehmigt.

Nachtragshaushalt und Finanzgesetz hat die Landesregierung heute im Entwurf genehmigt - Foto: LPA

Zur Halbzeit des Finanzjahres hat die Landesregierung ihre Haushaltsplanung überprüft und auf der Grundlage der Abschlussrechnung 2015 einen Nachtragshaushalt vorgelegt. "Zumal die zeitlichen Vorgaben sehr knapp sind, handelt es sich vorerst noch um eine leere Hülse", erklärte Landeshauptmann Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. 

Zusammen mit dem Nachtragshaushalt hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns auch das dazugehörige Finanzgesetz "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für die Finanzjahre 2016-18" im Entwurf genehmigt. Mit dem elf Artikel starken Gesetzentwurf sollen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Abfallbewirtschaftung zu verbessern, das Stellenkontingent an den deutschen Kindergärten anzuheben, den Ausstieg des Landes aus der Flughafenbetreibergesellschaft ABD einzuleiten sowie Anpassungen im Zusammenhang mit der Gemeindeimmobiliensteuer GIS vorzunehmen. Zudem soll Familien eine flexiblere Handhabung der Betreuungsstunden ermöglicht werden, indem statt dem Monats- ein Jahreslimit vorgesehen wird.

Die heute genehmigten Entwürfe zu Nachtragshaushalt und Finanzgesetz werden nun dem Landtag übermittelt, wo sie zunächst im zuständigen Ausschuss und dann im Plenum behandelt werden sollen.

jw

Beschlüsse der Landesregierung vom 28.06.2016


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