Tag der Autonomie 2014

News 2015

Kindergartenpersonal: Bereichsabkommen und Einvernehmensprotokoll

Die Landesregierung hat das von den Landesräten Achammer und Deeg vorgestellte Bereichsabkommen und Einvernehmensprotokoll im Kindergartenbereich genehmigt.

Entlastungen für das Kindergartenpersonal in Sicht: Die Landesregierung hat das Bereichsabkommen und das Einvernehmensprotokoll mit den Gewerkschaften genehmigt. Foto: LPA/Archivbild

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (28. Juni) sowohl das Bereichsabkommen für das Kindergartenpersonal als auch den Vorschlag für ein Einvernehmensprotokoll mit den Gewerkschaften gutgeheißen. Unter das neue Bereichsabkommen haben die Gewerkschaften bereits ihre Unterschrift gesetzt; somit steht nach der Zustimmung durch die Landesregierung der endgültigen Unterzeichnung des Vertrages nichts mehr im Wege. Das Einvernehmensprotokoll legt hingegen die weiteren Schritte fest, die bei den Verhandlungen zwischen der Landesverwaltung und den Gewerkschaften in Angriff genommen werden sollen, um dem Kindergartenpersonal Klarheit zu geben und neben der Lösung akuter Probleme auch langfristige Strategien zu entwickeln.

"Es ist ein erster Schritt hin in Richtung Entlastung der Pädagoginnen", erklären in diesem Zusammenhang die beiden Landesräte, "als nächster Schritt gilt es, die Verhandlungen zu einem umfassenden Bereichsvertrag zum Kindergartenpersonal aufzunehmen."

 

Das neue Bereichsabkommen für das Kindergartenpersonal


Beim Bereichsabkommen für das Kindergartenpersonal handelt es sich um einen Übergangskollektivvertrag, mit dem die Zugangsvoraussetzungen für das Berufsbild der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner an den neuen Masterstudiengang in Bildungswissenschaften für den Primarbereich angepasst werden. Für die Integrationskindergärtnerinnen und -kindergärtner ist zusätzlich zum Ausbildungsnachweis als Kindergärtnerin/Kindergärnter der Abschluss der universitären Spezialisierung für die pädagogische Begleitung der Kinder mit Beeinträchtigung vorgesehen.

Außerdem enthält das Abkommen eine Übergangslösung zur Arbeitszeitregelung, mit der die Landesregierung die Notwendigkeit einer Entlastung des Kindergartenpersonals anerkennt. Mit diesem Übergangsvertrag wird eine erste Erleichterung für das pädagogische Personal der Kindergärten durch die Reduzierung der direkten Arbeitszeit mit den Kindern angestrebt.

"Die Situation im Kindergarten und in der Integration ist sehr komplex. Diese Bereiche entwickeln sich ständig, ebenso wie die Bedürfnisse von Seiten der Familien; zugleich haben wir eine personalrechtliche Situation, die teils noch auf das Kindergartengesetz von 1976 zurückgeht und die an die neue Situation angepasst werden muss", erklärt Personallandesrätin Waltraud Deeg. Die Herausforderung sei, in einem durch den Stabilitätspakt begrenzten Handlungsspielraum, den Bedürfnissen der Familien ebenso Rechnung zu tragen wie jenen des Kindergartenpersonals. Als Familienlandesrätin forderte Deeg, dass alles daran gesetzt werden müsse, den wertvollen Dienst für Familien, den die Kindergärten leisten, aufrecht zu erhalten.

 

 

Der Vorschlag für ein Einvernehmensprotokoll im Kindergartenbereich


Der Vorschlag des Einvernehmensprotokolls über die zu vereinbarenden Punkte im Bereich des Kindergartens zwischen den Gewerkschaftsvertretern und der Landesregierung wurde heute ebenfalls vorgestellt und gutgeheißen. Der Entwurf muss erst noch von den Gewerkschaftsvertretern unterzeichnet werden und enthält im Wesentlichen vier Punkte: Die Arbeitszeit der Kindergartenpädagoginnen, die Stellensituation im Kindergarten, die Kriterien für die Stellenvergabe des Kindergartenpersonals und die Verhandlungen für die Mitarbeiter für Integration.

Die im ersten Punkt – Arbeitszeit der Kindergartenpädagoginnen – vorgesehenen Maßnahmen konnten bereits mit dem heute genehmigten Bereichsabkommen geregelt werden. Vorgesehen ist außerdem, dass im Kindergartenjahr 2016/17 die Verhandlungen für einen unfassenden Bereichsvertrag für das Kindergartenpersonal in Angriff genommen und in einem Terminkalender festgelegt werden.

Weiters ist vorgesehen, dass das Stellenkontingent in den deutschen Kindergärten schrittweise um 59 zusätzliche Stellen aufgestockt wird. Für das Kindergartenjahr 2016/17 stehen insgesamt 34 zusätzliche Stellen bereit: 19 davon werden dem Kindergarten definitiv übertragen und 15 stehen aufgrund von Umschichtungen vorerst für das kommende Jahr zur Verfügung. In Hinblick auf das Kindergartenjahr 2017/18 und folgende sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Stellenkontingentes geplant, wobei in jedem Fall eine Erhöhung des Plansolls um 40 Stellen erfolgen wird. Dabei ist insbesondere auf ein vergleichbares Verhältnis von Kindern und Pädagoginnen in den Kindergärten der verschiedenen Sprachgruppen zu achten. Zudem ist die Ausarbeitung von Maßnahmen vorgesehen, um die Attraktivität der Arbeit im Kindergarten weiter zu steigern.

Die Kriterien für die Stellenvergabe des Kindergartenpersonals sollen mit Beginn des Kindergartenjahres 2016/17 in Angriff genommen werden.

Ebenso ist im Einvernehmensprotokoll festgelegt, dass im kommenden Kindergartenjahr die Verhandlungen für die Mitarbeiter für Integration aufgenommen werden.

"Der laufende Dialog mit den Gewerkschaften ist die notwendige Voraussetzung, um eine schrittweise Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Kindergartenpersonal zu erreichen", stellt Landesrat Achammer fest, "mit dem Einvernehmensprotokoll werden die dabei anzugehenden Punkte festgelegt. Der Kindergarten als erste und gleichwertige Stufe des Bildungswesens verdient eine besondere Aufmerksamkeit und braucht die geeigneten Rahmenbedingungen, um gut arbeiten zu können. Durch die Unterzeichnung des Bereichsabkommens und die Ausarbeitung des Einvernehmensprotokolls wurden die richtigen Weichen dafür gestellt."

 

me


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