Tag der Autonomie 2014

News 2015

Geburten: LRin Stocker bespricht Ausnahmegenehmigung für Schlanders

Die Formulierung für die Ausnahmeregelung zur Geburtenabteilung Schlanders hat Landesrätin Stocker gestern (18.7.) vor Ort mit den Verantwortlichen besprochen.

Besprechung in Schlanders: LRin Martha Stocker mit den Verantwortlichen aus dem Vinschgau

Der Antrag zur Abweichung der geltenden Bestimmung zur Anzahl von mindestens 500 Geburten im Jahr für die Aufrechterhaltung einer Geburtenabteilung muss bekanntlich bis spätestens 29. Juli an das „Comitato nazionale percorso nascita“, das gesamtstaatliche Geburtenkomitee, des Gesundheitsministeriums in Rom gestellt werden.

Auf Einladung von Gesundheitslandesrätin Stocker wurde gestern am frühen Abend gemeinsam mit den Vertretern der Vinschger Arbeitsgruppe zur Sanitätsreform und ihrem Koordinator Albrecht Plangger, Sanitätsdirektor Oswald Mayr, Pflegedirektor Robert Peer, Bezirksdirektorin Irene Pechlaner, Bezirkssanitätskoordinator Roland Döcker und dem Koordinator des Technischen Landeskomitees Rund um die Geburt Horand Meier zunächst der aktuelle Stand der Dinge besprochen.

In einer ersten, durch das Ministerium durchgeführten Bewertung bezüglich der so genannten orthogeographische Lage, hat das Krankenhaus Schlanders die Voraussetzungen, um in die Definition einer „Gesundheitsstruktur eines schwer zugänglichen Gebietes“ zu fallen. Die vom Sanitätsbetrieb und vom Gesundheitsressort gesammelten und vom technischen Komitee besprochenen Daten unterstreichen die erschwerte Erreichbarkeit der Geburtenstation von Schlanders. „Dies und die Anzahl der Gebärenden aus dem unmittelbaren Einzugsgebiet, die Zusammenarbeit mit Meran, die abgedeckte personelle Besetzung sind Grundlage für die Ausnahmegenehmigung. Derzeit wird sowohl an einer engeren Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Meran als auch an der personellen Besetzung in der Geburtenabteilung in Schlanders gearbeitet“, unterstrich Landesrätin Stocker.
 
Bereits vergangene Woche hat diesbezüglich ein Treffen mit den verantwortlichen Führungskräften und ärztlichen Leitern der Krankenhäuser Meran und Schlanders und der Landesrätin stattgefunden. Auch die getroffenen Überlegungen und Anregungen mit entsprechenden Lösungsvorschlägen sollen in die Formulierung der Ausnahmegenehmigung für die Geburtshilfe in Schlanders einfließen. „Die enge Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern in Meran und Schlanders ist auch besonders wichtig für die Gewinnung von weiterem medizinischem Personal. Nach dem Prinzip „ein Krankenhaus mit zwei Standorten“ werden wir in Rom unseren Abänderungsantrag hinterlegen“, erklärte Landesrätin Stocker.

ohn


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