Tag der Autonomie 2014

News 2015

Gesetz Raum und Landschaft mit neuen Planungsverfahren

Neue Planungsinstrumente soll das neue Gesetz Raum und Landschaft bringen. Am Freitag wurde darüber mit Institutionen und Interessensvertretern diskutiert.

Über die neuen Planungsinstrumente, die der Gesetzentwurf Raum und Landschaft beinhaltet , wurde am Freitag diskutiert - Foto: LPA

Drei Wochen nach der Vorstellung des Rohentwurfes des neuen Gesetzes Raum und Landschaft durch Landesrat Richard Theiner hat am Freitag (30. September) die erste Diskussionsrunde mit den Vertretern von Verbänden und Institutionen stattgefunden. Es ging darin um die künftigen Instrumente zur Raum- und Landschaftsplanung sowie um die Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden.

Diese Aufgabenteilung wird dank des neuen Gesetzes Raum und Landschaft eine klare sein: Das Land beschränkt sich darauf, landesweit Strategien vorzugeben, die konkrete Planung nehmen die Gemeinden wahr. Größte Neuerung ist die Einführung der Gemeinde- und der übergemeindlichen Entwicklungspläne. "Darin geben die Gemeinden – am besten in Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn – Entwicklungsziele und -strategien vor, definieren den Wohn- und Gewerbeflächen-Bedarf und suchen nach Mobilitätslösungen", erklärte Landesrat Theiner. "Mit den Entwicklungsplänen stellen wir sicher, dass sich die Gemeinden Gedanken über eine ganzheitliche und koordinierte Entwicklung machen und so den Weg in die Zukunft weisen", so Theiner zu Sinn und Zweck der Pläne. Auf die Entwicklungspläne bauen deshalb auch die Bauleit- und Durchführungspläne auf.

Diskutiert wurde am Freitag zudem über die Verfahren zur Genehmigung der verschiedenen Planungsinstrumente. "Wir wollen die Fristen überschaubar halten, zugleich aber Land und Gemeinden genügend Zeit lassen, die Pläne detailliert zu analysieren", sagte der Landesrat. Denn: "Je besser die Pläne sind, desto schneller können danach die Verfahren zum Erhalt einer Baugenehmigung abgewickelt werden, was wiederum direkt dem Bürger zugute kommt", so Theiner.

Dem Bürger zugute komme auch seine Einbindung in die Planungsverfahren. "Alle Pläne werden veröffentlicht", so der Landesrat, "und gerade Pläne, die die Lebenswelt der Bürger direkt betreffen, werden breitestmöglich mit den Betroffenen diskutiert." Weiter diskutiert wird auch der Gesetzentwurf Raum und Landschaft. Wer sich selbst eine Meinung bilden will, findet den Entwurf im Südtiroler Bürgernetz (http://www.provinz.bz.it/natur-raum/land-raum-mitdenken.asp). Die Diskussion kann auch via Twitter (@RaumLandschaft) verfolgt werden. 

LPA


Seitenanfang

Fotos

Weitere Fotos


Seitenanfang