Tag der Autonomie 2014

News 2015

Welt-Down-Syndrom-Tag: Lebenslanges Lernen für mehr Selbständigkeit

"Die Lernfähigkeit unterstützen und zu einem weitestgehend autonomen Leben befähigen", unterstreicht Soziallandesrätin Stocker die Ausrichtung des Landes anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Mit einem entsprechendem Bildungsangebot und anregender Integrationsarbeit schaffen immer mehr Menschen mit Down Syndrom den Sprung in den beruflichen Alltag und somit in die Selbständigkeit.

Etwa 70 Kinder wurden in den vergangenen zehn Jahren mit dieser genetischen Mutation  in Südtirol geboren und somit ist das Down Syndrom die am häufigsten diagnostizierte Chromosomenstörung im Lande. "Die Einbindung dieser Menschen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten ist und bleibt eine Herausforderung für unsere Gesellschaft", erinnert Landesrätin Martha Stocker anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Besonders mit den Durchführungsbestimmungen zum neuen Landesgesetz für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll künftig dafür gesorgt werden, dass auch Menschen mit Down Syndrom vermehrt die Möglichkeit geboten werden kann, durch Integration am Arbeitsplatz ein weitgehend selbständiger Teil unserer Gesellschaft zu werden.

Voraussetzung dafür wird die Aneignung von Fähigkeiten und Fertigkeiten mit einem entsprechenden Bildungsangebot und gezielter Förderung sein. Die alte Meinung, dass Menschen mit Down Syndrom weniger bildbar sind, kann heute mühelos widerlegt werden. Zu diesem Thema wird am Samstag, 19. März ab 8.30 Uhr eine Tagung im Kolpinghaus in Bozen stattfinden, organisiert von der Arbeitsgruppe Down Syndrom im AEB – Arbeitskreis Eltern Behinderter. Nicht nur im Kleinkind- und Schulalter, sondern lebenslang können Menschen mit Down Syndrom mit entsprechender Unterstützung an Lernprozessen teilhaben. "Angepasste Lerninhalte und später ein integrierter Arbeitsplatz sind Basis für die Stärkung des Selbstbewusstseins und die Erreichung einer weitgehenden Selbständigkeit bis hin zum autonomen Wohnen", ist sich Landesrätin Stocker sicher. Die unlängst stattgefundene Informationsreise zu integrativen Arbeitsprojekten nach Vorarlberg habe diese Meinung bestärkt, so Stocker. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen demnächst in die Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz für Menschen mit Behinderung einfließen. "Menschen mit Down Syndrom, die Teil unseres Bildungssystems sind und einer Arbeit nachgehen, dürfen künftig keine Ausnahme mehr bilden" zeigt sich die Landesrätin überzeugt. Neben einer integrativen Bildungspolitik müsse dazu aber auch ein Abbau der Vorurteile und eine Steigerung des Vertrauens in die Fähigkeiten der Menschen mit Down Syndrom vonseiten der Gesellschaft stattfinden.

 

 

LPA


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