Tag der Autonomie 2014

News 2015

Zuschüsse sichern Nahversorgung in 71 Ortschaften

Das Land Südtirol hat im Jahr 2015 mit rund 700.000 Euro 71 Gemischwarengeschäfte in kleinen Südtiroler Gemeinden bezuschusst, davon wurden zwei neu eröffnet.

Juliane Reiterer hat in der Ortschaft Mauls ihr "Dorfladele" mit Cafè eröffnet. Foto: www.provinz.bz.it/news - Reiterer

Ein Jahr ist es her, dass der Landesregierung den Beschluss fasste, die Nahversorgung in kleinen Südtiroler Gemeinden finanziell zu unterstützen. Landeshauptmann Arno Kompatscher erinnert daran, dass die Landesregierung mit dieser Maßnahme zu einer flächendeckenden Versorgung der ländlichen Gemeinden beitragen will. „Südtirol ist zwar ein Land, in dem das Dorfleben glücklicherweise noch gut funktioniert. Doch seit ein paar Jahren leiden die kleinen Läden in den Ortschaften immer mehr unter dem Wachstum der großen Handelsflächen. Und diese Läden sind es wert, unterstützt zu werden, weil sie der Dorfgemeinschaft einen Dienst erweisen“, sagt Kompatscher.

71 Geschäfte haben 2015 die Zugangkriterien für die Förderung erfüllt, zwei davon waren Neueröffnungen – der Coop-Konsum-Laden in Buchholz bei Salurn und „Julias Cafè mitn Dorfladele“ in Mauls, Gemeinde Freienfeld. Insgesamt wurden 701.285 Euro an Zuschüssen zugewiesen. Die Bedingungen sind: Das Geschäft betreibt Detailhandel in einer Ortschaft mit mindestens 150 Einwohnern und bietet an sechs Wochentagen jeweils mindestens drei Stunden lang der Bevölkerung eine Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs an. Sein jährlicher Mehrwertsteuerumsatz betrug in den letzten drei Jahren weniger als 400.000 Euro. Außerdem muss der Betrieb mindestens 2,5 Kilometer entfernt vom nächsten Handelsbetrieb mit einem angemessenen Lebensmittelangebot liegen.

Um die Handelstätigkeit dieser Kleinstunternehmen zu unterstützen und aufrecht zu erhalten, die als ein wichtiger Dienst an die Einwohner angesehen wird, sind jährliche Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro vorgesehen, die bei zusätzlichen Leistungen auf maximal 11.000 Euro erhöht werden können. Der jährliche letzte Termin, um Gesuche einzureichen, ist der 30. September. Für Neueröffnungen erhöht sich die Förderung einmalig auf 15.000 Euro – in diesem Fall werden auch Gesuche bis zum 31. Mai berücksichtigt. Die Gesuche für die Eröffnung dürfen nicht nach  Beginn der Tätigkeit eingereicht werden, ausschlaggebend ist die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns. Für den Fall, dass die bereitgestellten Mittel nicht reichen, wird eine Rangliste erstellt. Die Zugangskriterien wurden in Zusammenarbeit mit den Interessensverbänden erstellt.

 

mgp

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