Tag der Autonomie 2014

News 2015

Umstrukturierung und Umstellung von Rebanlagen: Termine für Gesuche

Zwei Termine gibt es für Gesuche für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebanlagen mit über 30 Prozent Hangneigung, je nach Jahr der Verwirklichung.

Gesuche für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebanlagen mit einer Hangneigung über 30 Prozent, die erst im Jahr 2017 verwirklicht werden, können noch bis zum 31. Mai 2016 beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen abgegeben werden. Danach dürfen keine mehr angenommen werden, weil aufgrund der staatlichen Vorgaben der Altrebbestand vor der Rodung überprüft werden muss. Nach wie vor gelten als Mindestfläche 1500 Quadratmeter.

Bezüglich der Gesuche für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebanlagen mit einer Hangneigung über 30 Prozent, die bereits im laufenden Jahr 2016 verwirklicht werden, muss hingegen bis zum 15. Juni dieses Jahres die Erstellung der Anlage abgeschlossen und die entsprechende Abrechnung beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen hinterlegt sein.

Die entsprechenden Anweisungen zur Abrechnung sind bereits per PEC am 10. und 11. Mai übermittelt worden, teilt das Amt für Obst- und Weinbau mit.

Das Landesamt für Obst- und Weinbau befindet sich im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen; Telefon 0471 415080 oder 0471 415081;
Website: http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/

mac


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