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Zuschüsse 2016 für Innovationscluster ausgeschrieben

Das Land Südtirol unterstützt die Bildung, Erweiterung und Belebung von Innovationsclustern, die in Südtirol umgesetzt werden.

Jenseits der technologischen Innovationen können auch Cluster für Innovationen im Handwerk Chancen darstellen. Foto: www.provinz.bz.it/news

Wettbewerbsfähig durch Vernetzung - das ist der Schwerpunkt der Ausschreibung zur Gründung von Innovationsclustern. Die Ausschreibung bietet vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen in Südtirol eine finanzielle Unterstützung für ihre diesbezüglichen Ausgaben. Die Zuschüsse betragen bis zu 50 Prozent jener Kosten, die daraufhin zielen, Know-how von mehreren Unternehmen durch Vernetzung zu bündeln und weiter zu entwickeln, um neue Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt zu bringen. „Zu den Vorteilen, die eine Bündelung von Know-how allein schon mit sich bringt, kommt noch einer hinzu: Unternehmen, die sich zu einem Innovationscluster zusammenschließen, können die Kosten und somit das Risiko aufteilen und gemeinsam größere Innovations-Projekte in Angriff nehmen“, heißt es beim zuständigen Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung.

Innovationscluster sind Gruppierungen von mindestens fünf eigenständigen Unternehmen, die mit Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zusammenarbeiten und Forschung betreiben. „Ziel von Innovationsclustern ist es, durch gemeinsame Nutzung von Anlagen, durch Austausch von Wissen und Know-how, durch Wissenstransfer, Vernetzung, Informationsverbreitung und Kooperation die Innovationstätigkeit anzuregen“, unterstreicht Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher, der hofft, dass Südtirols Unternehmen diese zusätzliche Chance für einen Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit beim Schopf packen.

Das Land Südtirol unterstützt im Rahmen einer offenen Ausschreibung die Realisierung von Innovationsclustern. Es stellt dazu Zuschüsse in Höhe von insgesamt 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Förderanträge können bis zum 29. Juni 2017 über die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) an das Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung gestellt werden. Dem Antrag ist ein aussagekräftiger Businessplan des Innovationsclusters beizulegen. Die Anträge werden chronologisch nach deren Eingang bewertet.

Begünstigte der Beihilfen können ausschließlich die juristischen Personen sein, also selbstständige Trägerorganisationen mit Rechten und Pflichten, welche die Innovationscluster betreiben. Falls die Trägerorganisation bereits gegründet ist, wird der Antrag vom gesetzlichen Vertreter derselben eingereicht. Andernfalls reichen die am Innovationscluster beteiligten Unternehmen den Beihilfeantrag ein, der in diesem Falle von den gesetzlichen Vertretern aller beteiligten Unternehmen zu unterzeichnen ist.

Förderfähig sind die Betriebskosten des Innovationsclusters, einschließlich Personalkosten, Investitionskosten für Maschinen, Anlagen und Einrichtungen (z.B. Labors), sowie die Abschreibungskosten von genutzten Grundstücken und Gebäuden für einen maximalen Zeitraum von 36 Monaten ab Datum der Genehmigung des Förderantrages.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Amtes für Innovation, Forschung und Entwicklung.

mgp


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