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News 2015

Landesgesundheitsplan: Startschuss für Genehmigungsverfahren

Die Landesregierung hat heute (21. Juni) grünes Licht für das Genehmigungsverfahren des Landesgesundheitsplanes 2016-2020 gegeben.

Das Genehmigungsverfahren für den Landesgesundheitsplan hat die Landesregierung heute eingeleitet

Der Landesgesundheitsplan ist ein strategischer Leitfaden, mit dem die verschiedenen Dienste und Leistungen zum Schutz, zur Förderung und zur Wiederherstellung der Gesundheit der Menschen in Südtirol dargelegt, koordiniert und organisiert werden. Der aktuelle Rahmenplan stammt aus dem Jahr 1999 und galt ursprünglich für die Jahre 2000 bis 2002. Es ist in den vergangenen Monaten von einer Arbeitsgruppe um die Experten Wolfgang Bayer, Michaela Moritz und Francesco Longo unter Einbezug von mehr als 300 Rückmeldungen von den Führungskräften und Mitarbeitern des Sanitätsbetriebes in den Gesundheitsbezirken, den Interessensvertretungen und den Sozialpartnern überarbeitet worden (siehe Vorstellung der Experten im Oktober 2015: http://www.provinz.bz.it/news/de/news.asp?news_action=4&news_article_id=517534). Nun hat die Südtiroler Landesregierung den vorgelegten Expertenentwurf für die nächsten Schritte in der Genehmigung des Landesgesundheitsplanes 2016-2020 freigegeben.

Die Ziele des neuen Landesgesundheitsplanes

„Übergeordnetes Ziel des Landesgesundheitsplanes 2016-2020 ist es, die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Südtiroler Bevölkerung für die Zukunft zu sichern und dafür zu sorgen, dass die Menschen zur angemessensten Versorgung zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind“, unterstreicht Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Insbesondere gilt es, den wachsenden Herausforderungen einer alternden Gesellschaft und der damit verbundenen Zunahme älterer und chronisch kranker Patienten gerecht zu werden, die vorgeschriebenen Standards in der Qualität der medizinischen Versorgung zu gewährleisten und die automatische alljährliche Kostensteigerung im Gesundheitsbereich besser steuern zu können. Der Landesgesundheitsplan ist dabei ein Instrument, das zum einen eine langfristige Planungssicherheit ermöglicht, zum anderen jedoch auch die notwendige Flexibilität in der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gewährleistet.

Das Genehmigungsverfahren: Bürger können sich einbringen

Nach dem heutigen Beschluss der Landesregierung wird der Expertenentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht, sodass er sowohl im Internet als auch in Papierform in der Landesabteilung Gesundheit, im Rat der Gemeinden und in den 116 Südtiroler Gemeinden für alle interessierten Bürger einsehbar ist. Einzelpersonen, Körperschaften und Vereinigungen haben 30 Tage lang Zeit, um ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Interessensvertretungen im Gesundheitsbereich und die Sozialpartner haben die Möglichkeit, sich im Rahmen von Anhörungen auf Landesebene zum vorliegenden Entwurf zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist können die Gemeinden unter Berücksichtigung der bei ihnen eingegangenen Vorschläge innerhalb von 30 Tagen ein Gutachten abgeben, die der Rat der Gemeinden im Zeitraum von weiteren 30 Tagen bündelt und an die Landesregierung übermittelt. Alle Rückmeldungen und Vorschläge werden bewertet und fließen gegebenenfalls in den Landesgesundheitsplan ein. „Es ist uns wichtig, dass sich die Menschen zum Landesgesundheitsplan einbringen können“, unterstreicht Landesrätin Stocker. „Wir hoffen daher, dass viele Bürger trotz der Sommerpause von den verschiedenen Möglichkeiten Gebrauch machen und uns ihre Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge zukommen lassen“, so die Gesundheitslandesrätin. Ziel ist es, den Landesgesundheitsplan im Herbst 2016 endgültig in der Landesregierung zu verabschieden.

Die Eckpfeiler des Landesgesundheitsplanes

Das Hauptaugenmerk des Expertenentwurfes zum Landesgesundheitsplan 2016-2020 liegt auf drei Bereichen: die Gesundheitsvorsorge, die wohnortnahe Gesundheitsversorgung und das landesweite Krankenhausnetz.

Die Gesundheitsvorsorge beinhaltet die Aufwertung, die Vereinheitlichung und die bessere Abstimmung der Leistungen zur Vorsorge, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit. Verschiedene Maßnahmen sind bereits mit dem Landespräventionsplan 2016-2020 festgelegt worden (siehe Beschluss der Landesregierung vom Dezember 2015 unter http://www.provinz.bz.it/news/de/news.asp?news_action=4&news_article_id=527321).

Unter dem Bereich wohnortnahe Versorgung sind hingegen jene Maßnahmen aufgelistet, die zu einer bedarfsorientierten, kontinuierlichen und individuellen Rundum-Versorgung der Menschen in ihrer unmittelbaren Wohnortnähe beitragen sollen. Dafür gilt es, die Zusammenarbeit zwischen gesundheitlichen und sozialen Diensten zu stärken, vor allem für die Bereiche der Pflege und Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen. Ein weiteres Hauptaugenmerk des Expertenentwurfes liegt in einer verbesserten Betreuung von chronisch kranken Menschen, etwa durch die Förderung des Selbstmanagements, die Vereinheitlichung der Betreuung, die Nutzung von IT-Systemen und die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Allgemeinmedizinern, Fachärzten und anderen Gesundheitsberufen. Die vernetzte Gruppenmedizin, die Weiterentwicklung der Sprengel zu Gesundheits- und Sozialzentren mit erweitertem Leistungsangeboten, die Vernetzung der Dienste vor Ort und die Zusammenarbeit von Dienstleistern der Akutversorgung im Krankenhausnetz sollen dazu beitragen, dass die Menschen verstärkt dort betreut werden können, wo sie wohnen. Weitere Schwerpunkte im Landesgesundheitsplan sind die Neuordnung des Notfallversorgungsnetzes – damit ist etwa die Umstellung auf die Rufnummer 112 gemeint -, der Ausbau der Rehabilitationsleistungen in Wohnortnähe und in den eigenen vier Wänden, die Aufstockung und Neuerrichtung von Übergangsbetten und die Schaffung eines strukturübergreifenden und landesweit einheitlichen Betreuungsangebotes von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt.

Um die angemessene Versorgung der Menschen in einem landesweiten Krankenhausnetz zu gewährleisten, sollen mit dem neuen Landesgesundheitsplan das Leistungsangebot der Grundversorgungsstandorte, der Schwerpunktkrankenhäuser und des Landeskrankenhauses in Bozen besser aufeinander abgestimmt werden. Dies erfolgt laut dem Expertenvorschlag nach dem Prinzip „ein Krankenhaus – zwei Standorte“: Die Abteilungen und das Personal werden standortübergreifend von einer einheitlichen Direktion mit jeweils einem Verantwortlichen vor Ort geführt. Der Abbau der Akutbetten wird durch die Veränderung bei Post-Akut-Betten und Übergangsbetten mehr oder weniger ausgeglichen, wobei gleichzeitig auch klar ist, dass die Planung bei Alters- und Pflegeheimen vom Bedarf im Jahr 2030 auszugehen hat. Die Leistungsprofile der Krankenhäuser hat die Südtiroler Landesregierung am heutigen Dienstag mit einem eigenen Beschluss festgelegt.

Die Akkreditierung privater Leistungserbringer auf Grundlage einer Bedarfsanalyse, der Ankauf von medizinischen Geräten nach einer Analyse der Notwendigkeit aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht, die Erarbeitung eines nachhaltigen Personalentwicklungskonzeptes, die Entwicklung und Umsetzung der IT-Konzepte sei es im Bereich der Onlinedienste für die Bürger (Vormerkung, Bezahlung und Befundabholung), von telemedizinischen Möglichkeiten (Fernberatungen, -diagnosen und –überwachungen) sowie die integrierte Patientenakte sind weitere Handlungsfelder, die der Landesgesundheitsplan 2016-2020 definiert. Alle Maßnahmen sollen laufend einer jährlichen Überprüfung in Bezug auf den Stand der Dinge in der Umsetzung unterzogen und gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden, sodass der neue Landesgesundheitsplan zu einem „lebendem Dokument“ wird, das laufend erneuert und aktualisiert werden kann.

mp

Beschlüsse der Landesregierung vom 21.06.2016


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