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Krankenhäuser: Grundversorgungsleistungen definiert

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (21. Juni) die Leistungsprofile der sieben Südtiroler Krankenhäuser verabschiedet.

Mit ihrem heutigen Beschluss definiert die Südtiroler Landesregierung die Grundversorgungsleistungen an den sieben Südtiroler Krankenhäusern in den Bereichen innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie/Traumatologie sowie die ambulanten Angebote und die Notfallversorgung. Es handelt sich dabei um jene medizinischen Leistungen, die von rund 70 bis 80 Prozent der Patienten vor Ort in Anspruch genommen werden.

„Ziel der heute verabschiedeten Leistungsprofile ist es, eine landesweit einheitliche Grundversorgung zu gewährleisten, damit die Menschen an allen sieben Krankenhäusern dieselbe gesundheitliche und medizinische Grundversorgung in Anspruch nehmen können“, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Um angesichts des Fachkräftemangels das verabschiedete Leistungsspektrum im angemessenen Umfang an allen sieben Krankenhausstandorten gewährleisten zu können, werden die Bezirkskrankenhäuser als „ein Krankenhaus mit zwei Standorten“ im Netzwerk verstärkt zusammenarbeiten. Neben den Leistungen in der Grundversorgung werden in den Krankenhäusern noch spezialisierte Leistungen für den jeweiligen Bezirk oder aber für das ganze Land angeboten. 

mp

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Beschlüsse der Landesregierung vom 21.06.2016


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