Tag der Autonomie 2014

News 2015

Erster Aufruf für Interreg Italien-Schweiz

Erster Aufruf für Interreg Italien-Schweiz 2014-2020: Die Phase der Interessenbekundung ist eröffnet.

Erster Aufruf für Interreg Italien–Schweiz: Interessenbekundungen sind bis 1. September vorzulegen

Das Programm Interreg Italien-Schweiz, das von der Europäischen Union mitfinanziert wird, soll die Entwicklung und Kohäsion im Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz fördern und unterstützen. Vier Regionen in Italien und drei Schweizer Kantone liegen in diesem Grenzgebiet. Es gilt, lokale Ressourcen und die Besonderheiten beider Länder gemeinsam zu nutzen, um das Gebiet im internationalen Kontext zu stärken. 

Gefördert werden Projekte, die einer der fünf vorgegebenen Achsen folgen. Die Achse 1 hat die hat die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zum Ziel, die durch Zusammenarbeit von Unternehmern und lokalen Akteuren und grenzübergreifende Wirtschaftsbeziehungen zu entwickeln werden soll. Die Achse 2 zielt auf die Aufwertung des natürlichen und kulturellen Erbes ab, durch die das Gebiet aufgewertet und nachhaltig genutzt werden soll. Die integrierte und nachhaltige Mobilität ist Gegenstand der Achse 3. Sie hat das Ziel, im Grenzgebiet Lösungen für ein integriertes und nachhaltiges Transportsystem zu entwickeln, um den Emissionsausstoß zu reduzieren und die Zugänglichkeit zu erhöhen. Gegenstand von Achse 4 sind die Dienstleistungen für eine verstärkte Integration in den Gesellschaften, um die soziale Integration und den Zugang zu Sozialdienstleistungen zu stärken. Um die Stärkung der grenzüberschreitenden Governance, um mehr Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und Stakeholdern geht es schließlich bei Achse 5.

Private und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Programmgebiet, die ein Projekt im Rahmen von Interreg Italien-Schweiz planen, müssen bis 15. September 2016 über das Informationssystem "Siage" eine Interessensbekundung einreichen. Zugelassen werden Projekte mit einem Gesamtbudget zwischen etwa 500.000 und 2.000.000 Euro, wobei jeweils mindestens ein Partner aus Italien und einer aus der Schweiz kommen müssen. Das Programmgebiet umfasst das Aostatal, Südtirol und die Lombardei (Como, Lecco, Sondrio e Varese), Piemont (Novara, Vercelli, Biella e Verbano-Cusio-Ossola) und die drei Kantone Graubünden, Tessin und Wallis.

Um die Interessenten bei der Vorbereitung und Einreichung der Projekte zu unterstützen, finden im Herbst Informationsveranstaltungen statt, eine davon auch in Südtirol. Sowohl die Interessensbekundung als auch die Teilnahme an der Informationsveranstaltung sind erforderlich, um dann Ende 2016 die Projektvorschläge einreichen zu können.

Finanziert werden Projekte mit einer Dauer von nicht mehr als 18 Monaten oder Vorhaben, die zwischen 18 und 36 Monate in Anspruch nehmen. Die Finanzierung kann im Falle von öffentlichen Einrichtungen bis 100 Prozent der zugelassenen Kosten betragen (davon 85% EFRE und 15 % staatlicher Anteil). Der öffentliche Interreg-Projektbeitrag für Schweizer Partner kann maximal 50 Prozent der Gesamtkosten erreichen.

Informationen:
http://interreg-italiasvizzera.eu

jw


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