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News 2015

Belastungsproben für Brücken auf zehn Landesstraßen

Am 17., 18. und 19. Oktober werden Brücken auf zehn Landesstraßen auf ihre Belastbarkeit hin getestet. Für die Verkehrsteilnehmer entstehen kurze Wartezeiten.

Voll beladene Lkws auf die Brücken gefahren, um deren Belastbarkeit zu testen (FOTO: LPA)

Unter der Regie der Landesabteilung Tiefbau werde die Brücken auf den Landesstraßen und Staatsstraßen in regelmäßigen Abständen genauer unter die Lupe genommen. Insgesamt gehören zum Südtiroler Straßennetz rund 1700 Brücken. Pro Jahr werden rund 40 Brücken auf ihre Tragfähigkeit getestet. „Ziel ist es, festzustellen, welche Eingriffe notwendig und besonders dringlich sind, um den Verkehrsteilnehmern die größtmöglichste Sicherheit zu bieten“, betont der für das Verkehrsnetz zuständige Landesrat Florian Mussner.

Am 17., 18. und 19. Oktober werden Brücken auf zehn Landesstraßen auf ihre Belastbarkeit hin getestet. Überprüft werden die Brücke auf den Landesstraßen nach Halfing-Mölten (LS 98), Schenna (LS 8), Ultental-Proveis (LS 88), Vilpian (LS 10), Neustift (LS 33), Aicha (LS 94), Jenesien (LS 98), Vals (LS 100), Mühlbach (LS 182) und Rodeneck (LS 32). Wer auf diesen Straßen unterwegs ist, sollte kleinere Wartezeiten bis zu zehn Minuten einplanen. Außerdem kann es Einbahnregelungen geben.

Bei den Tests prüfen die Techniker der Landesabteilungen Tiefbau die Belastbarkeit der Brücken. Mit präzisen technischen Instrumenten messen sie in einem ersten Schritt die Elastizität der Brücken und stellen fest, wie stabil die Brücken sind. In einem zweiten Schritt werden voll beladene Lkws auf die Brücken gefahren, um Informationen über die Brückenbelastbarkeit zu erhalten.

Die Überprüfung der Brücken ist laut einem entsprechenden Dekret des Landeshauptmanns (Nr. 41, 28.11.2011) vorgeschrieben. „Wie häufig kontrolliert wird, hängt von der Spannweite der Brücken ab“, erklärt Umberto Simone, Koordinator für den Bereich Brücken in der Landesabteilung Tiefbau. Brücken mit einer Spannweite zwischen zehn und 20 Metern müssen mindestens alle 18 Jahre kontrolliert werden und Brücken mit einer Spannweite von über 20 Metern alle neun Jahre. Außerdem sind für alle Brücken Sichtüberwachungen vorgesehen.

SAN


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