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Gesetz zum Schutz der Nichtraucher - LR Theiner: "Harsche Kritik erstaunt"

(LPA) Mit Verwunderung reagiert Gesundheitslandesrat Richard Theiner auf die vom Wirtschaftsprecher der Union für Südtirol geäußerte Kritik zum Gesetz zum Schutz der Nichtraucher. "Es ist erstaunlich, dass gerade ein Vertreter der Union sich so negativ über ein Südtiroler Landesgesetz zum Schutz der Nichtraucher äußert und damit einem autonomiepolitisch fragwürdigen Urteil des Verfassungsgerichts das Wort redet", so Theiner.

"Durch die Aufhebung des Landesgesetzes durch das Verfassungsgericht ist eine für alle Seiten unerwünschte Situation entstanden, nicht zuletzt auch deshalb, weil das bisher geltende Landesgesetz einen weiter reichenden Schutz der Gesundheit vorgesehen hat", erklärt Theiner. So konnte bisher etwa in Speisesälen oder in den Außenbereichen von Schulen und Jugendzentren nicht geraucht werden. Mit dem staatlichen Gesetz, das nun auch in Südtirol gilt, ist dieses Verbot hinfällig.

Was die Absprache mit den Interessensverbänden anbelangt, so stellt der Landesrat klar, dass eine solche "wichtig und notwendig" sei. Dies vor allem deshalb, weil das Ziel des Gesetzes, der größtmögliche Schutz der Gesundheit der Bürger, auch und vor allem über die Mitarbeit der Betroffenen selbst erreicht werden könne.

"Es ist schon verwunderlich, dass sich der wirtschaftspolitische Sprecher der Union zu diesen Aussagen hinreißen lässt, nachdem das Verfassungsgericht mit diesem autonomiepolitisch sehr fragwürdigen Urteil die sekundäre Gesetzgebungskompetenz Südtirols insgesamt in Frage stellt", so Theiner. In jedem Fall werde das Land seine Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich wahrnehmen, weshalb man auch bereits dabei sei, einen neuen Gesetzestext auszuarbeiten, erklärt der Gesundheitslandesrat.

chr

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