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Entwurf zu Umsetzung klinischer Reform: "Südtirol darf Anschluss nicht verlieren"

"Wir müssen ein Gesundheitssystem schaffen, das auch künftig internationalen Ansprüchen genügt und zudem langfristig finanzierbar bleibt." Gesundheitslandesrat Richard Theiner hat heute (5. Oktober) bei der Vorstellung des Entwurfs zur Umsetzung der klinischen Reform in Bozen die Ziele der Neuordnung klar umrissen. Und noch einmal wurde betont: Die Reform betrifft alle sieben Krankenhäuser.

Haben heute die klinische Reform vorgestellt: LR Theiner, Generaldirektor Fabi, Sanitätsdirektor Mayr, Pflegedirektor Peer und Verwaltungsdirektor Cappello (Foto: Pertl)

Wie bereits berichtet, hat sich die Landesregierung gestern mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb auf ein Positionspapier zur Umsetzung der klinischen Reform geeinigt, das heute von Landesrat Theiner und der Spitze des Sanitätsbetriebs - Generaldirektor Andreas Fabi, Sanitätsdirektor Oswald Mayr, Pflegedirektor Robert Peer sowie Verwaltungsdirektor Marco Capello - der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. "Dieses Papier bildet die Grundlage für eine Diskussion mit allen Beteiligten, die wir in den nächsten Wochen führen werden", so Theiner, der alle auffordert, sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen.

Noch einmal hat Landesrat Theiner heute die Ziele der Reform dargelegt und betont: "Zwar haben wir bereits ein gut funktionierendes Gesundheitssystem, wir müssen aber garantieren, dass diese Qualität auf lange Sicht ebenso gesichert wird, wie die Finanzierbarkeit", so Theiner. Die Qualität stehe dabei an erster Stelle, denn: "Jeder Bürger hat einen Anspruch auf die bestmögliche Behandlung", erklärte heute der Landesrat, der als Schwachpunkte, die es durch die Reform anzugehen gelte, etwa zu lange Krankenhaus-Aufenthalte oder Wartezeiten nannte.

Wegen der rasanten Entwicklung der Medizin gehe der Trend in Richtung Spezialisierung und Schwerpunktsetzung, führte Theiner weiter aus. "Wir können und sollen nicht überall alles anbieten", so der Landesrat, der die Tumorchirurgie als Beispiel nannte, für die es künftig unterschiedliche Schwerpunkte an den einzelnen Krankenhäusern in Südtirol geben soll, die landesweit Gültigkeit haben.

Auch Andreas Fabi, Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, betonte heute, dass es sich kein Betrieb leisten könne, einfach stehen zu bleiben. "Wir müssen mit der Zeit gehen und uns den Veränderungen anpassen", so Fabi, der heute Wert darauf legte, dass die Reform nicht nur die Krankenhäuser betreffe, sondern darüber hinausgehe: "Der Trend geht auch hier zu einer stärkeren Vernetzung etwa der Allgemeinmediziner, die zum Beispiel verstärkt chronisch Kranke zu betreuen haben, und zu einer besseren Abstimmung mit den privaten Anbietern, damit diese den öffentlichen Gesundheitsdienst ergänzen und nicht etwa Doppelgleisigkeiten geschaffen werden", so Fabi.

Und auch in Sachen Finanzierbarkeit sei man bereits auf dem richtigen Weg: "Wir haben es geschafft, die Kostensteigerung von sieben bis acht Prozent jährlich auf zwei Prozent zu senken und das Ziel werden Nullrunden in den kommenden Jahren sein", so der Generaldirektor heute.

Auf die sechs Grundsätze, auf denen die klinische Reform aufbaut, verwies heute Sanitätsdirektor Mayr. Der erste dieser Grundsätze ist die Einführung eines abgestuften Betreuungssystems. So wird es Krankenhäuser der Grundversorgung in Innichen, Sterzing und Schlanders geben, dazu Schwerpunktkrankenhäuser in Meran, Brixen und Bruneck sowie ein Zentralkrankenhaus in Bozen. Und: "Es wird zwischen allen Primaren festgelegt, welche Leistungen zur Grundversorgung gehören, welche im Schwerpunkt- und welche im Zentralkrankenhaus erbracht werden", so Mayr.

Zweiter Grundsatz ist die horizontale Vernetzung gleicher Abteilungen an den verschiedenen Krankenhäusern. Auch dort wird ausgehandelt, welche Abteilung welche spezifischen Leistungen erbringt. "In der Augenheilkunde und der Dermatologie wird dies bereits so gehandhabt", so der Sanitätsdirektor. Als dritter Grundsatz der Reform gilt die Organisation der Krankenhäuser nach Pflege- und Behandlungsintensität. So werden künftig Patienten, die eine ähnliche Versorgung brauchen zu Einheiten zusammengelegt, und und zwar unabhängig davon, aus welchem Fachbereich sie "stammen". "Wir können so die Betreuung von der Aufnahme bis zur Entlassung optimieren", so Pflegedirektor Peer.

Einer der zentralen Grundsätze ist zudem die von Theiner angesprochene Planung der onkologischen Versorgung: "Im Rahmen der Zertifizierung des Sanitätsbetriebs nach anerkannten Qualitätsstandards werden Schwerpunktbereiche für die Tumor-Chirurgie geschaffen", so Mayr, der als fünften Schwerpunkt die Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen des gleichen Gesundheitsbezirks aber auch zwischen den Bezirken nennt. Zentraler Punkt hierbei sind die "verbindlichen Vereinbarungen", in denen geregelt wird, welche Abteilung welche Aufgaben übernimmt.

Sechster und letzter Grundsatz ist schließlich, dass die bestehenden Krankenhäuser erhalten bleiben und die Krankenhäuser der Grundversorgung ihrer Aufgabe als Akutkrankenhäuser nachkommen können. Dies heißt konkret, dass künftig nicht mehr die einzelnen Primare bestimmen, welche Leistungen angeboten werden, sondern vielmehr alle Primare der Grundversorgungs- und Schwerpunktkrankenhäuser gemeinsam.

Zudem werden die Abteilungen für Pädiatrie und Gynäkologie an den Krankenhäusern der Grundversorgung nur mehr als Tagesklinik geführt, das heißt, sie verfügen nicht mehr über eigene Betten. Allerdings kann im Bedarfsfall auf die Betten der anderen Abteilungen zurückgegriffen werden. Und für die Geburtshilfe-Abteilungen gilt, dass sie nur weitergeführt werden, wenn sie 300 Geburten im Jahr nachweisen können. Schließlich werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsbetrieb spezialisierte landesweite Dienste an den Krankenhäusern der Grundversorgung angeboten. Als Beispiele wurden heute die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Abteilung für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen oder die Bereiche der Hüft-, Knie- und Schulterprothesen genannt.

Die ausführliche Dokumentation zum Positionspapier von Landesregierung und Sanitätsbetrieb findet sich im Internet, und zwar unter www.sabes.it/klinischereform.

chr

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