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Entbürokratisierung bei Dienstleistungen: Landesregierung gibt Spielregeln vor

Auch in Südtirol sollen Dienstleistungen künftig einfacher angeboten werden, allerdings will die Landesregierung mit Blick auf Ausbildung und Qualität die Spielregeln dafür selbst vorgeben. Dies ist heute (25. Oktober) entschieden worden, ein entsprechender Passus ist im Entwurf des Finanzgesetzes untergebracht worden.

Ihren Ausgang genommen hat die heutige Entscheidung der Landesregierung in Brüssel, wo die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf den Weg gebracht worden ist. Diese sieht die Freizügigkeit der Dienstleistungen vor und damit auch eine Anpassung der Zugangskriterien zu bestimmten beruflichen Angeboten. Die Richtlinie ist am 30. Juni dieses Jahres vom Staat Italien übernommen worden, seit diesem Zeitpunkt tickt für Südtirol der Countdown von sechs Monaten, innerhalb derer das Land seine eigenen Spielregeln im Einklang mit der EU-Richtlinie erlassen muss, um die staatliche Regelung nicht vollinhaltlich übernehmen zu müssen.

"Auch wir müssen deshalb den Zugang zu manchen Dienstleistungsberufen vereinfachen", betont Landeshauptmann Luis Durnwalder. Um aber den hohen Standard in Sachen Ausbildung und Qualität in Südtirol zu wahren und nicht durch inkompetente neue Anbieter zu verwässern, hat die Landesregierung heute einen Passus in den Entwurf des Finanzgesetzes eingebaut, der zwar eine Entbürokratisierung bei Tätigkeitsbeginn vorsieht. "Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die Landesregierung vorgibt, für welche Berufe diese Vereinfachung gilt und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Meldung des Tätigkeitsbeginns für die Ausübung einer Dienstleistung genügt", so Durnwalder.

chr

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