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Rechtsanwaltskosten: Landesregierung stellt eine Million Euro bereit

Der Landesverwaltung kommt die Rückerstattung von Rechtsanwaltsspesen an freigesprochene Beamten immer teurer zu stehen. Nachdem in den vergangenen Jahren 300.000 bis 400.000 Euro dafür aufgewendet worden waren, musste die Landesregierung heute (11. Juli) eine Million Euro für das laufende Jahr bereitstellen.

Bei einem Freispruch haben Verwalter und Politiker Anrecht auf Rückerstattung ihrer Anwaltskosten durch die öffentliche Hand. Landeshauptmann Luis Durnwalder hat heute nach der Sitzung der Landesregierung den Medienvertretern vorgerechnet, dass die Kosten für die Rückerstattung heuer sprunghaft angestiegen seien und bei nunmehr einer Million Euro liegen. Durnwalder: „Normalerweise sind wir mit 300.000 bis 400.000 Euro ausgekommen, doch heute mussten wir eine Million aus dem Reservefonds bereitstellen, um die Kosten abdecken zu können.“

Für Durnwalder ist dieser signifikante Anstieg darauf zurückzuführen, dass oft zu leichtfertig Anzeige erstattet werde: „Immer wieder werden Anzeigen und Untersuchungen in die Weg geleitet, die dann im Sand verlaufen. So entsteht dem Steuerzahler ein Schaden, weil die zusätzlichen Gelder für die Rückerstattung der Anwaltskosten ja auf den Steuerzahler zurückfallen.“ Für Landeshauptmann Durnwalder wäre es deshalb gerecht, wenn nicht nur der Steuerzahler für die Kosten aufkommen müsste, sondern auch diejenigen, die ohne stichhaltige Gründe gerichtliche Verfahren lostreten würden, die sich dann in Luft auflösen.

ohn

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