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Nächste Jägerprüfung im Oktober

(LPA) - Die nächste Session der Jägerprüfung findet im kommenden Oktober statt. Die praktische Prüfung wird in St. Lorenzen zwischen 5. und 7. Oktober abgenommen. Die mündliche Prüfung und die vorgeschriebene Schießprüfung finden für alle Kandidaten am 8. Oktober sowie vom 12. bis 15. Oktober am Meraner Schießstand in Obermais statt. Anmeldungen nimmt ab sofort bis spätestens 31. August 2004 das Landesamt für Jagd und Fischerei in Bozen entgegen.

Die Zulassungsgesuche sind auf Stempelpapier zu 10,33 Euro abzufassen. Kandidaten, die die Schießprüfung noch vor sich haben, müssen die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (mit Stempelmarke) beilegen. Das Ausstellungsdatum dieses Dokument darf nicht vor dem 5. April 2004 ausgestellt worden sein. Außerdem muss jeder Antragsteller im Zulassungsgesuch seinen jeweiligen Wohnsitz angeben. Auch sollte der Kandidat auf dem Gesuch seine Telefonnummer vermerken. Gesuchsvordrucke liegen im Amt für Jagd und Fischerei, Bozen Brennerstraße 6, auf. Sie sind aber unter www.provin.bz.it/forst/3204/ zu finden und können von diesen Netzseiten heruntergeladen werden.

Zulassungsbedingung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Jägerprüfung besteht aus einer praktischen Schießübung und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Die Kandidaten können bei jeder Prüfungssession zur praktischen Schießübung antreten, bis sie diesen zeitlich unbegrenzt gültigen Prüfungsteil bestanden haben. Um zur praktischen Schießübung zugelassen zu werden, muss eine kurze mündliche Prüfung über die Funktionsweise und Sicherungssysteme der Jagdwaffen bestanden werden. Wer bereits außerhalb Südtirols eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden hat, braucht nur eine Zusatzprüfung über das in Südtirol geltende Jagdgesetz sowie über die einer Abschussplanung unterliegenden Wildarten (Schalenwild, Rauhfußhühner und Steinhuhn) abzulegen, um den Jagdbefähigungsnachweis zu erhalten. In diesen Fällen ist dem Zulassungsgesuch eine beglaubigte Ablichtung des außerhalb Südtirol erworbenen Befähigungsnachweises beizulegen.

Für das Übungsschießen in St. Lorenzen steht ab 18. August 2004 der Schießstand von St. Lorenzen, Bahnhofstr. 1, Tel. 0474/474278, jeden Mittwoch und Freitag von 18 bis 22 Uhr zur Verfügung. In Meran kann ab 18. September 2004 der Schießstand in Obermais, Katzensteinstr. 31, Tel. 0473/237466, jeden Samstag und Sonntag von 9 bis 12 und von 15 bis 18 Uhr sowie jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 15 bis 18 Uhr benützt werden.

Um zum Übungsschießen zugelassen zu werden sind der Militärentlassungsschein (bei Angehörigen der Gerichtspolizei wie Carabinieri, Finanzwache, Staatspolizei, Landesforstkorps sowie bei Offizieren und Unteroffizieren der Streitkräfte sowie bei Sonderwachorganen der entsprechende Ausweis bzw. das Dekret) und ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen. Auch muss eine Kopie der ärztlichen Eignungsbescheinigung abgegeben werden, die dem Zulassungsgesuch beigelegt wurde. Frauen und Männer, die den Militärdienst nicht abgeleistet haben, müssen hingegen den Mitgliedsausweis einer Sektion des gesamtstaatlichen Scheibenschützenverbandes vorweisen. Ein solcher Mitgliedsausweis kann auch bei den Schießständen in Meran oder St. Lorenzen beantragt werden (zwei Paßbilder erforderlich). Männer, die als Alternative zum Wehrdienst zum Zivildienst zugelassen worden sind, können zur Jägerprüfung nicht antreten, da für sie jeglicher Waffengebrauch verboten ist.

Die Bewerber werden schriftlich verständigt, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie zur Prüfung erscheinen müssen. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Jagd und Fischerei zur Verfügung (Tel. 0471/415172/415175)

jw

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