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Nachtragshaushalt und Finanzgesetz ab morgen in Kraft

Am morgigen Mittwoch, 4. August, treten der Nachtragshaushalt für das Finanzjahr 2004 und das entsprechende Finanzgesetz des Landes in Kraft. Mit den zusätzlichen 302,9 Millionen Euro des Nachtragshaushaltes beläuft sich der heurige Landeshaushalt auf insgesamt 4.754,3 Millionen Euro.

Zwar sei nach wie vor sparsames Wirtschaften angesagt, doch lasse der aufgestockte Gesamthaushalt 2004 etwas mehr Spielraum für Investitionsausgaben zu, als dies in vergangenen Jahren der Fall gewesen sei, erklärt dazu Finanzlandesrat Werner Frick: "Mit den zusätzlichen Geldern aus dem Nachtragshaushalt schrauben wir den Investitionsanteil gegenüber den laufenden Ausgaben deutlich nach oben", so Frick. Gemessen am Gesamthaushalt machen die für Investitionsausgaben bestimmten Mittel heuer 34,7 Prozent aus.

Mit der Anhebung seien die vom Landeshauptmann in seiner Regierungserklärung vorgegebenen Schwerpunkte mit entsprechenden finanziellen Mitteln abgesichert, erklärt Landesrat Frick. Dies gelte insbesondere für die Bereiche Wohnbauförderung, Familienförderung und öffentlicher Personennahverkehr.

Das von Finanzlandesrat Werner Frick ausgearbeitete Finanzgesetz (Landesgesetz Nr. 4 vom 23. Juli 2004) sowie das Gesetz zum Nachtragshaushalt (Landesgesetz Nr. 5 vom 23. Juli 2004) sind am heutigen 3. August im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Beide Gesetze treten morgen in Kraft.

chr

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