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LR Berger begrüßt neues staatliches Tierschutzgesetz
Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt ist nun das neue staatliche Gesetz gegen die Misshandlung von Tieren in Kraft. Für Landwirtschaftslandesrat Hans Berger ein Schritt in die richtige Richtung: „Es ist begrüßenswert, dass sich nun auch auf staatlicher Ebene die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es sich beim Tier um ein Lebewesen handelt, das es zu schützen gilt“, so Berger. Für Südtirol ändert sich mit dem neuen Gesetz wenig.
„Wir haben inhaltlich bereits die allermeisten Regelungen mit unserem Landesgesetz von 2001 vorweggenommen, greifen in einigen Bereichen sogar härter durch als im staatlichen Gesetz vorgesehen“, so Berger.Neues bringt das staatliche Gesetz vor allem im Zusammenhang mit den Strafen bei Verstößen mit sich. „Als Land hatten wir natürlich nur die Möglichkeit, Tiermisshandlungen mit Verwaltungsstrafen zu ahnden“, erklärt Berger. Das neue staatliche Gesetz könne dagegen auch in den Bereich des Strafrechts eingreifen, sodass Misshandlungen nun sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen können. „Ich kann diese Verschärfung nur begrüßen“, so Berger. „Der Tierschutz soll nicht etwas sein, über das man sich locker lächelnd mit der Zahlung einer Verwaltungsstrafe hinwegsetzen kann“, erklärt der Landesrat.
Schließlich findet auch die Verschärfung der Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften beim Tiertransport die Zustimmung des Landwirtschaftslandesrates. „Gerade für Südtirol als Transitland, durch das auch zahllose Tiertransporte rollen, ist es wichtig, dass in diesem Bereich hart durchgegriffen wird und bei groben Verstößen auch die entsprechende Lizenz entzogen werden kann“, so Landesrat Berger abschließend.
chr