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Neueinstufung der Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe – LR Berger: „Teil umfassender Qualitätsstrategie“

Aus dem touristischen Angebot Südtirols ist der Urlaub am Bauernhof (U.a.B.) nicht mehr wegzudenken. In den nächsten Monaten soll der Sektor – folgt die Landesregierung einem entsprechenden Vorschlag von Landesrat Hans Berger - einer umfassenden Neuordnung unterzogen werden, deren Schwerpunkt eine Neueinstufung der Betriebe bildet . „Um den gestiegenen Qualitätsanforderungen und den geänderten Rahmenbedingungen gerecht werden zu können, sollen die U.a.B.-Betriebe in Zukunft bis zu vier anstatt der bisher gängigen drei Blumen erringen können“, so Berger.

Die Basis für diesen Vorschlag der Neueinstufung bildet ein Kriterienkatalog, der von der Landwirtschafts-Abteilung von Landesrat Berger in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund ausgearbeitet worden ist und noch im August der Landesregierung zur Entscheidung vorgelegt werden soll. „Im Sinne einer gemeinsamen Vorgangsweise der Sektoren U.a.B. und Privatvermietung ist in Absprache mit den Privatvermietern auch eine Neueinstufung dieser Betriebe vorgesehen, die ebenfalls vier anstatt der bisherigen drei Sonnen vorsieht“, so Landesrat Berger.

Die Drei-Blumen-Skala für die U.a.B.-Betriebe ist seit 1998 in Kraft, kann die heutige Vielfalt im U.a.B.-Bereich aber nicht mehr ausreichend abbilden. Deshalb wolle man den Schritt zu den vier Blumen wagen, auch um die Südtiroler Realität jener im restlichen Alpenraum anzupassen, so Berger.

„Bei der Neueinstufung kommt eine ganze Reihe von Kriterien zum Zuge, sodass sich der Gast darauf verlassen kann, dass die Anzahl der Blumen eines Betriebes auch einwandfrei dessen Qualität widerspiegelt“, so der Landesrat. Sichergestellt wird dies auch dadurch, dass die Einstufung von Landwirtschaftsexperten auf der Grundlage eines umfassenden Kriterienkatalogs vorgenommen wird.

„Beurteilt werden die drei Bereiche Bauernhof-, Ausstattungs- und Servicequalität“, erklärt Berger. In die erste Kategorie fallen Merkmale wie etwa jenes der Lage oder der Erreichbarkeit des Betriebes, die Bauausführung oder die Gestaltung von Garten und Hofraum. Was den zweiten Beurteilungs-Bereich betrifft, so geht es hier vor allem um die Ausstattung der Zimmer oder Ferienwohnungen sowie des Aufenthaltsraumes. Schließlich fällt ein Hauptaugenmerk auch auf den gebotenen Service, der bei der Ausbildung und bei Fremdsprachenkenntnissen der Betreiber beginnt und das gesamte Erlebnisangebot eines Betriebes umfasst.

„Der Zeitplan sieht vor, dass alle neuen Betriebe natürlich sofort nach der neuen Skala bewertet werden, während die bereits bestehenden Betriebe eine Übergangsfrist von zwei Jahren haben sollen, innerhalb derer sie nach den neuen, strengeren Kriterien eingestuft werden“, so Landesrat Hans Berger. Um den Betreibern zu ermöglichen, sich auf die Einstufung vorzubereiten, soll ihnen voraussichtlich im Laufe des Monats November eine detaillierte Beschreibung der Kriterien übermittelt werden.

chr

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