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Weinlagerbestand innerhalb 10. September melden - Vordrucke im Internet

LPA - Bis zum 10. September haben in diesem Jahr Weinerzeuger und Weinhändler Zeit, um die jährliche Weinlagerbestandsmeldung vorzulegen. Zu melden sind alle Wein-, Schaumwein- und Mostbestände bezogen auf den 31. Juli. Die Vordrucke für die Meldung sind aus dem Internet herunter zu laden und werden bei Eingabe der Personaldaten kodifiziert.

Die Vordrucke für die Bestandsmeldung finden sich im Internet unter der Adresse www.sian.it und sind von dort herunter zu laden. Dazu müssen Personaldaten und Steuernummer der Person beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, die zur Meldung verpflichtet sind, eingegeben werden. Das Formular wird dabei automatisch mit einem Bar-Kodex versehen und nummeriert. Für die Meldung dürfen nur auf diese Weise herunter geladene und kodifizierte Vordrucke verwendet werden.

Gemeldet werden müssen alle zum 31. Juli 2004 im Betrieb lagernden Produkte, auch wenn diese schon verkauft sind. Weine oder Moste, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Transport befinden, sind von den Käufern zu melden. Von der Meldung befreit sind Endverbraucher, Einzelhändler, wenn sie ausschließlich an Endverbraucher verkaufen und die Höchstmenge bei jedem Verkauf 60 Liter nicht übersteigt sowie Einzelhändler, die weniger als zehn Liter Wein in eigens dazu ausgestatteten Kellern lagern. Lagern die Erzeugnisse in verschiedenen Gemeinden, sind getrennte Meldungen abzugeben.

Das Original des ausgefüllten Vordrucks ist bis spätestens 10. September als Einschreibebrief an AGEA, Dichiarazione di giacenza, Campagna 2003/04, via Torino, 45, 00184 Roma zu senden. Dabei sind Name, Zuname oder Unternehmensbezeichnung, Adresse, Postleitzahl und Ortschaft sowie als Betreff: Dichiarazione di giacenza, Campagna 2003/04 anzugeben.

Seit dem vergangenen Weinwirtschaftsjahr besteht auch die Möglichkeit, die Meldung mit Unterstütztung der landwirtschaftlichen Servicezentren "Centri assistenza agricola" abzufassen und auf telematischem Weg an die zuständige Behörde AGEA weiter zu leiten. In Südtirol bieten die "Bauernbund-Service-GmbH"und die "Impresa verde del Trentino Alto Adige" des Verbandes Coldiretti Hilfen an.

Wird der Weinbestand nicht gemeldet oder ist die Meldung unvollständig oder nicht wahrheitsgetreu können Strafen von 309 bis 3.098 Euro verhängt werden. Außerdem sind Kürzungen der Prämien der EU-Weinmarktsordnung vorgesehen.

jw

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