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Gewerbebauland in Bozen: LR Frick unterstützt Entwicklung
LPA - Um die Entwicklung des Gewerbebaulandes in Bozen ging es letzhin bei einem Gespräch zwischen Wirtschaftslandesrat Werner Frick, Udo Perkmann, Direktor des Unternehmerverbandes Südtirol (UVS) und Michele Libori (BEL GmbH), dem Vertreter des Bezirkes Bozen-Stadt im UVS. Frick sicherte seine Unterstützung bei der Ausweisung von weiteren Flächen in Bozen-Süd zu. „Damit tragen wir der großen Investitionsbereitschaft der Unternehmer Rechnung“, so Frick.
Eines der Anliegen des Unternehmerverbandes ist die Zuweisung neuen Gewerbegrundes in Bozen-Süd. Der UVS hat bereits bei einem Treffen mit der Gemeinde Bozen seine Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Leitlinien des Bauleitplans mitgeteilt. „Auch wenn weitere Flächen in Zukunft in Aussicht gestellt werden, besteht für Bozens Unternehmer dennoch dringender Bedarf an Gewerbegründen“, so Libori. Ebenso legte der Bozner Bezirksvertreter Landesrat Frick nahe, bei der Vergabe von Betriebsflächen auf den Gewerbegründen des Landes in Bozen-Süd, ein besonderes Augenmerk auf die Anfragen Bozner Unternehmen zu legen.Das Land habe in den letzten Jahren zahlreiche Zuweisungen in der „alten Industriezone“ durchgeführt, wie auf den ehemaligen Arealen der Magnesio und Iveco. Diese seien in Absprache mit der Gemeinde Bozen erfolgt, wodurch viele in Bozen ansässige Firmen zum Zuge gekommen seien, betont Frick. Dies sei auch deshalb geschehen, da die Gemeinde keine eigenen Gründe ausgewiesen habe.
Wohlwollend steht der UVS der Ausrichtung des Landes, auf den Gewerbegebieten Grund sparendes Bauen zu wählen, gegenüber. UVS-Direktor Perkmann wies darauf hin, dass Landgemeinden weit weniger zu dieser Bauweise - in Form von mehreren Stockwerken – drängen als das Land. Es solle deshalb durch die Landesregierung eine Gleichbehandlung zwischen den städtischen Gemeinden mit Zonen von Landesinteresse und ländlichen Gemeinden mit Gemeindegewerbezonen erfolgen, etwa über indirekte Lenkung der Landesbeiträge.
Auch beim Grund sparendem Bauen sollten zukünftige Entwicklungsspielräume für Betriebe berücksichtigt werden, so Libori. Damit könne man bei einer eventuellen Expansion des Betriebes eine Aussiedlung aus dem bestehenden Betriebsgebäude nach wenigen Jahren vermeiden.
SAN