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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 20. September 2004

LPA - Eine mit hundert Punkten relativ kurze Tagesordnung lag der Landesregierung für die heutige Montagssitzung vor. Mehr Zeit stand somit für die Diskussion mehrere wichtiger Fragen zur Verfügung, die in einer Entscheidung harren. Debattiert wurde unter anderem über die Schülertransporte und die Verkehrslösung für die Seiser Alm. In beiden Fällen wurde die Entscheidung aufgeschoben. Das selbe gilt für die angepeilte Familienförderung, für die der Landeshauptmann heute eine Entscheidung der Landesregierung im kommenden Monat Oktober ankündigte.

FAMILIENFÖRDERUNG

Voraussichtlich in zwei Wochen will die Landesregierung über die Familienförderung entscheiden, das kündigte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung an. Zuvor müssen die zuständigen Ämter noch eine Reihe von Rechenaufgaben erledigen. Es gilt dabei genau zu bemessen, was und in welcher Form und welchem Ausmaß von der Landesverwaltung mit den bereitstehenden  Finanzmitteln finanziert werden kann.
Im kommenden Jahr 2005 wird das Land Südtirol für die Familienförderung 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Region wird für Maßnahmen in Südtirol weitere 50 Millionen Euro bereitstellen. „Die Mittel der Region werden wie bisher einkommensbezogen eingesetzt werden, während wir als Land Südtirol vor allem die Anzahl der Kinder berücksichtigen wollen“, betonte der Landeshauptmann in diesem Zusammenhang.
Bereits geeinigt haben sich die Mitglieder der Landesregierung darüber, dass ein Teil des Geldes für den Ausbau von Infrastrukturen und Diensten verwendet werden soll. Ziel ist es, das Betreuungsangebot zu vergrößern. Dies gilt sowohl für Kleinkinder als auch für Kindergarten und Schulkinder. Zu diesem Zweck sollen der Tagesmutterdienst ausgebaut, die Errichtung von Betriebskindergärten unterstützt, Unterweisungszeiten verlängert und Aufgabenhilfe angeboten werden.
„Genau geklärt und berechnet werden muss nun noch die Beteiligung der Gemeinden und anderer Partner (Unternehmen und Betriebe)“, erklärte dazu der Landeshauptmann, „außerdem sind wir uns noch nicht darüber einig, was man den Eltern an Betreuungskosten zumuten kann.“
Durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen (Erziehungs- bzw. Kindergeld) will das Land aber auch jenen Eltern unter die Arme greifen, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder selbst zu betreuen.

BAUSÜNDENERLASS

Unter zeitlichem Druck hat die Landesregierung heute Vormittag den Gesetzentwurf zur Handhabung des staatlichen Bausündenerlasses auf lokaler Ebene verabschiedet. Der Entwurf wird nun an den Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Er sieht im Wesentlichen die vom Rat der Gemeinden vorgeschlagenen Maßnahmen vor: So soll ein Bausündenerlass nur für Erweiterungen von bis zu 200 Kubikmetern möglich sein, die vor dem 31. März 2003 fertig gestellt wurden, dies gilt sowohl für unrechtmäßige Erweiterungsbauten in Bauzonen als auch im landwirtschaftlichen Grün. Gegenüber dem Vorschlag der Gemeinden hat die Landesregierung die vorgesehenen Bußgeldbeträge herabgesetzt. Um Bausünden zu bereinigen, müssen der von der Gemeinde festgelegte Erschließungsbeitrag und das 1,5 bis maximal Zweifache des Höchstbetrages der Baukostenabgabe bezahlt werden. Die Gemeinden hatten vorgeschlagen, bis zum Dreifachen der Baukostenabgabe als Bußgeld vorzusehen.
Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs erfolgte unter zeitlichem Druck, da laut staatlichem Gesetz, der Antrag um Bereinigung von Bausünden zwischen 11. November und 10. Dezember 2004 vorzulegen ist.
Bei der heutigen Diskussion um den Bausündenerlass, erinnerte der Landeshauptmann daran, dass die Landesregierung grundsätzlich gegen die Sanierung von Bausünden sei. Das Verfassungsgericht habe jedoch vorgegeben, dass im Zusammenhang mit der staatlichen Gesetzesvorgabe auf regionaler Ebene grundsätzlich die Möglichkeit des Erlasses von Bausünden geben müsse, die Regionen oder autonomen Provinzen hätten die Möglichkeit, den entsprechenden Rahmen abzustecken. „Was den strafrechtlichen Teil des Bausündenerlasses und das entsprechende Bußgeld betrifft, gelten in Südtirol die staatlichen Bestimmungen“, so der Landeshauptmann.

NATIONALPARK STILFSER JOCH

Nachdem die Staat-Regionen-Konferenz und das Umweltministerium grünes Licht für die Neuabgrenzung des Nationalparks Stilfser Joch gegeben haben, will auch die Landesregierung diese Neuabgrenzung gesetzlich verankern. Heute verabschiedete sie einen Gesetzentwurf, in dem die neue Bemessung des Parkgebietes nach der Ausgliederung von 2600 Hektar Fläche in der Talsohle festgeschrieben werden. Auch dieser Gesetzentwurf wird nun an den Landtag weiter geleitet. 

KÖRPERSCHAFT DER LANDESMUSEEN

Nach Frangart in der Gemeinde Eppan und zwar in das Gebäude, in dem früher die Druckerei Longo ihren Sitz hatte, verlegt die Körperschaft der Südtiroler Landesmuseen ihren Sitz. Die Landesregierung genehmigte heute eine entsprechende Abänderung der Satzungen.

SÜDTIROL INFORMATIK AG

Von zwei auf drei Millionen Euro soll das Gesellschaftskapital der Südtirol Informatik AG aufgestockt werden. Das beschloss heute die Landesregierung.

INVESTITIONSBANK TRENTINO SÜDTIROL

Zeno Giacomuzzi aus Brixen heißt der neue Vertreter des Landes im Verwaltungsrat der Investitionsbank Trentino Südtirol AG (Mediocredito). Er nimmt den Platz von Gerhard Brandstätter ein, der den Verwaltungsratsvorsitz abgegeben hatte, nachdem er zum Präsidenten der Stiftung Südtiroler Sparkasse bestellt worden war. Zeno Giacomuzzi war lange Jahre Bürgermeister von Brixen. Derzeit bekleidet Giacomuzzi das Amt des Volksbank-Verwaltungsratsvorsitzenden.

jw

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