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Zusätzliche Milchquoten: Ansuchen ab Mittwoch
(LPA) Ein wichtiger Termin für die Milchbauern steht wieder vor der Tür: Ab 29. September werden einen ganzen Monat lang Ansuchen um die Zuteilung zusätzlicher Milchquoten entgegen genommen.
Jeder Milchproduzent sollte deshalb in den kommenden Tagen seine Produktion überprüfen um festzustellen, inwieweit er seine verfügbare Milchquote überschritten hat. Sollte dies der Fall sein, kann er mit einem Ansuchen um zusätzliche Quote seine Milchproduktion absichern.Entgegen genommen werden die Ansuchen zunächst von 29. September bis 22. Oktober von den Außenstellen der Landesabteilung Landwirtschaft von Landesrat Hans Berger. Die entsprechenden Termine in den einzelnen Gemeinden finden sich in der Tabelle im Anhang. Eine Woche länger, also bis zum 29. Oktober können die Ansuchen im Landesamt für Viehzucht in der Brennerstrasse 6 in Bozen eingereicht werden. Dort allerdings erst ab dem 4. Oktober.
Wer ein Ansuchen stellen will, muss einen gültigen Ausweis und den aktuellen Grundbesitzbogen der Eigentums- und eventuellen Pacht- oder Leihflächen vorlegen können. Pachtflächen können übrigens nur dann anerkannt werden, wenn ein Pacht- oder Leihvertrag mit einer Mindestdauer von fünf Jahren vorhanden ist. Im Ansuchen müssen für solche Flächen Einlagezahl, Kulturart, Parzellennummer und Fläche angeben werden. Ohne diese Daten kann kein Gesuch entgegengenommen werden.
Maximal kann um 35.000 Kilogramm zusätzlicher Milchquote angesucht werden. Allerdings wurde auch eine höchstzulässige Endquote festgelegt. Das heißt, dass die bereits verfügbare Quote eines Bauern plus die zusätzliche, um die nun angesucht werden kann, 14.000 Kilogramm pro Hektar bewirtschafteter Futterfläche nicht überschreiten darf. Die Milchquote wird mit Gültigkeit 1. April 2005 zugeteilt. Damit die Milchquote definitiv zugeteilt wird, muss im Milchwirtschaftsjahr 2005/2006 90 Prozent der verfügbaren Milchquote produziert werden.
Klar ist, dass die Milchquotenzuteilung unter bestimmten Bedingungen erfolgt: So dürfen Bauern, die eine Milchquote zugeteilt bekommen, diese nicht losgelöst vom Betrieb verkaufen. Auch dürfen die Quoten in den ersten drei Jahren nach der Zuteilung nicht übertragen werden, es sei denn der Betrieb wird innerhalb der Familie abgetreten. Sofern die Quoten an Pacht- oder Leihflächen geknüpft sind, gehen diese wieder an die Landesreserve über, sobald die Verträge erlöschen.
chr