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Qualitätsprogramme der GAP: Auch Südtiroler Bauern können daran teilhaben
(LPA) Wieder einen Schritt weiter gekommen ist man bei der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) auf gesamtstaatlicher Ebene. In den letzten Tagen ging es bei Verhandlungen in Rom vor allem um die Verteilung jener Gelder, die für den Bereich der „Qualitätsprogramme“ zur Verfügung gestellt wurden. „Wir konnten im Bereich der Rinder sowie der Schafe und Ziegen erreichen, dass auch Südtiroler Bauern an diese Gelder kommen können“, so Landesrat Hans Berger. Zunächst standen die Chancen dafür alles andere als gut.
Die GAP-Reform Franz Fischlers sieht vor, dass die Mitgliedstaaten einen bestimmten Anteil der für die Sektoren Pflanzenbau, Rinder sowie Schafe und Ziegen vorgesehenen Prämien abzwacken und für Qualitätsprogramme auszahlen können. Italien hat sich dabei schon relativ früh entschieden, im pflanzlichen Sektor acht Prozent der Gelder dafür auf die Seite zu legen, bei den Rindern sieben Prozent sowie bei Schafen und Ziegen fünf Prozent.Um die Verteilung genau dieser Gelder ging es in den letzten Tagen bei Verhandlungen in Rom. "Zunächst hatte alles danach ausgesehen, als ob die Verteilung auf die Großbauern in den Gunstlagen zugeschnitten würde", erklärt dazu Landesrat Berger. "Wir hätten demnach einen doppelten Verlust gehabt: Man hätte uns einen bestimmten Prozentsatz der Rinder- sowie Schaf- und Ziegenprämien genommen, ohne dass wir die Möglichkeit gehabt hätten, über die Qualitätsprogramme wieder in den Genuss der Gelder zu kommen."
Eine solche doppelt nachteilige Situation konnte nun in Rom aber abgewendet werden. Und zwar eindeutig im Bereich des Rindersektors, weniger eindeutig in jenem der Schafe und Ziegen. "Grundsätzlich hat sich Italien entschieden, die Qualitäts-Gelder auf der Grundlage von Kopfprämien auszuzahlen, also berechnet auf die Anzahl der Rinder, Schafe oder Ziegen, die ein Züchter hält", so Berger.
Im Schaf-und-Ziegen-Bereich sollten die Prämien aber nur an Betriebe mit mehr als 50 Schafen oder Ziegen ausgezahlt werden, was für die meisten Südtiroler Betriebe eine allzu hohe Hürde gewesen wäre. "Wir haben nun erreicht, dass in das Reglement aufgenommen worden ist, diese 50-Stück-Grenze nicht nur für einzelne, sondern auch für zusammengeschlossene Betriebe gelten zu lassen", so Berger, der damit hofft, die Prämien eventuell über die Verbände an die einzelnen Bauern auszahlen zu können. "Allerdings müssen wir hier erst abwarten, wie die ,zusammengeschlossenen Betriebe’ definiert werden", bremst der Landesrat allzu große Hoffnungen.
Eindeutiger ist die Situation auf dem Rindersektor. "Hier sollten die Qualitätsprämien ursprünglich nur für Fleischrassen ausbezahlt werden", so Berger, "womit wir Südtiroler auch hier durch die Finger geschaut hätten." Der Landesrat hat nun erreicht, dass die Prämien zumindest auch für die so genannten Doppelnutzungs-Rassen bezahlt werden. "Damit können auch die Züchter von Grau- und Fleckvieh, von Pusterer Sprinzen und Pinzgauern um diese Prämien ansuchen", erklärt der Landesrat.
Wie viel für den einzelnen Bauern herausschaut oder wie hoch die Prämie pro Tier sein wird, steht noch nicht fest. "Das Geld für die Qualitätsprogramme fließt in einen Topf und wird dann durch die Anzahl jener Tiere geteilt, für die angesucht worden ist", so Berger. Je weniger Ansuchen also einlangen, desto höher wäre die Prämie für den einzelnen. "Fakt ist, dass die in Südtirol ausgezahlten Prämien die für das ganze Qualitätsprogramm in unserem Land abgezwackte Summe übersteigen, dass wir von dieser Regelung also wohl nur profitieren werden", so Bergers Fazit.
chr