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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 27. September

(LPA) Gleich drei Beschlüsse von großer Tragweite hat die Landesregierung heute gefasst. Es ging darin um die Hochschulbildung, die Erdgasversorgung und nicht zuletzt auch um den öffentlichen Nahverkehr.

Gesetzentwurf zur Hochschulbildung genehmigt

Seit Ende Mai steht der Gesetzentwurf zum Recht auf Hochschulbildung auf der Tagesordnung der Landesregierung, heute ist er genehmigt worden und kann damit im Landtag behandelt werden. Der Entwurf fasst alle bisher geltenden Bestimmungen zusammen und bildet so ein einheitliches Dokument, das die gesamte Materie regelt, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Rahmen der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Bei der Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen ist man allerdings nicht stehen geblieben, sondern hat auch eine Reihe von Neuerungen in den Entwurf gepackt. So ging es zunächst darum festzulegen, wer überhaupt in den Genuss eines Stipendiums kommen kann. Grundsätzlich haben alle in Südtirol ansässigen EU-Bürger, die Möglichkeit, um ein Stipendium anzusuchen. "Nicht-EU-Bürger müssen mindestens ein Jahr in Südtirol ansässig sein und in Bozen studieren", erklärte der Landeshauptmann. Falls sie einen anderen Studienort wählten, bestünde keine Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten.

Die zweite Neuerung betrifft das Höchstalter der Stipendienberechtigten, das von 40 auf 35 Jahre herabgesetzt worden ist. "Nur bei eventuellen Spezialisierungen, die für uns von Interesse sind, können Stipendien auch bis zu einem Alter von 40 Jahren vergeben werden", so der Landeshauptmann.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit, enthält Bestimmungen zur Förderung von Abschlussarbeiten, zur Unterbringung in Heimen oder Fahrtkostenzuschüssen. Und auch die Rückerstattung von Studiengebühren ist neu geregelt worden: "Galt die Möglichkeit, eine solche Rückerstattung zu beantragen, bisher nur für Studenten an österreichischen Hochschulen, wurde diese nun auf den gesamten deutschen Sprachraum und auf Italien ausgeweitet", so Durnwalder.

Neu ist auch, dass nicht mehr nur Verlustbeiträge an Studenten ausgezahlt werden, sondern nun auch die Möglichkeiten von Darlehen (oder auch eine Kombination von beidem) vorgesehen ist. Für die Rückzahlung der Darlehen haben die Studenten im Normalfall fünf Jahre Zeit, wobei diese Fünf-Jahres-Frist ein Jahr nach Abschluss der Hochschule beginnt. Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, kann auch in den Genuss einer Gutschrift kommen.

Darüber hinaus ist im neuen Gesetzentwurf auch die Möglichkeit der Begabtenförderung enthalten. "Bis zu drei Prozent der gesamten Stipendiensumme kann in solche Maßnahmen fließen", so Durnwalder. "Damit können wir besonderen Fleiß anerkennen." Gemessen wird dieser besondere Fleiß am Durchschnitts-Studienerfolg, der um mindestens 30 Prozent überschritten werden muss, um in den Genuss der Begabtenförderung kommen zu können. "Diese Förderung soll nicht finanzielle Bedürftigkeit abdecken, sondern vielmehr helfen, besondere Kurse oder Forschungen zu finanzieren", so der Landeshauptmann.

Den Aufhänger des neuen Hochschul-Gesetzentwurfes nahm Durnwalder auch zum Anlass, einen internationalen Vergleich anzustellen. Südtirol gebe, so der Landeshauptmann, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr viel für die Hochschulförderung aus: Während in Italien nur fünf Prozent der Studierenden in den Genuss eines Stipendiums kämen, in Österreich 14 Prozent, in Deutschland 15,6 Prozent und in der Schweiz 17,5 Prozent, seien es in Südtirol immerhin 30 Prozent der Studenten. "Übertroffen werden wir nur noch von Finnland, Schweden und den Niederlanden", so Durnwalder.

Landeshauptmännliches Fazit zum Gesetzentwurf: "Mit dem neuen Entwurf können wir die Anzahl der Beihilfen insgesamt erhöhen und mehr Studierenden Zugang dazu verschaffen, weil die Einkommensabzüge für zu Lasten lebende Kinder erhöht worden sind."

SELGas, Energas und Südgas werden zusammengelegt

Drei Unternehmen verteilen derzeit Erdgas in Südtirol. Die SELGas bedient 5200 Kunden in 17 Gemeinden und verteilt derzeit rund 29 Millionen Kubikmeter Gas. Dazu kommen Energas und Südgas, die zusammen 56 Millionen Kubikmeter Gas an 17.000 Kunden in 31 Gemeinden verteilen und erst kürzlich von der Tiroler Tigas aufgekauft worden sind.

Nach Meinung der Landesregierung sind drei Verteilerunternehmen für ein so kleines Land zu viel: "Es heißt schließlich auch, dreimal eine Verwaltung zu bezahlen, dreimal die Führung, dreimal die Direktoren", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Um also Kosten zu sparen und die Effizienz der Verteilung zu erhöhen, hat heute die Landesregierung grünes Licht für eine Fusion von SELGas, Energas und Südgas gegeben, die bereits bei einem Treffen im Sommer zwischen den beiden Landeshauptleuten Durnwalder und van Staa, den beiden für Energie zuständigen Landesräten sowie Tiwag-Chef Bruno Wallnöfer angedacht worden war.

Die Besitzverhältnisse in der neuen Gesellschaft sollen so geregelt werden, dass die SELGas 60 Prozent der Anteile halten wird, während sich die Tigas mit 40 Prozent begnügen wird. Die entsprechenden Kaufverträge werden nun vorbereitet.

"Der Kauf soll nicht den Landeshaushalt belasten", erklärte Durnwalder heute. Vielmehr sei daran gedacht worden, jene Summe, die das Land von der Edison zur Begleichung der Schäden in Martell (Überschwemmung) und Sinich (Bodenverseuchung) erhalten wird, für diesen Kauf bereit zu stellen. Es handelt sich hierbei um 18,3 Millionen Euro. 

Öffentlicher Personennahverkehr: Neue Nutzungsbedingungen

Neu geregelt hat die Landesregierung heute auch den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs in Südtirol. Bisher war dieser Bereich von nicht weniger als 33 verschiedenen Beschlüssen geregelt gewesen, die nun allesamt in einem einzigen Beschluss aufgegangen sind. Dazu kommen natürlich auch einige Änderungen, die bei dieser Gelegenheit verabschiedet wurden.

So wird es im Stadtbereich in Zukunft möglich sein, den Fahrpreis nur einmal zu entrichten, auch wenn man auf der selben Linie innerhalb von 45 Minuten nicht nur hin-, sondern auch wieder zurückfährt. Bisher galt diese Regelung nur für Fahrten in eine Richtung. Neu ist auch, dass der Touristenpass, der bisher mindestens eine Woche gültig sein musste, nun auch für einen kürzeren Zeitraum erworben werden kann.

Wichtige Neuerungen gab's im Bereich der Familie und der Menschen mit Behinderung. So gibt's den Familienpass in Zukunft nicht mehr nur für vierköpfige Familien, sondern auch bereits für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Wobei auch die Definition der "Kinder" geändert wurde: In diese Kategorie fallen nun auch zu Lasten lebende Söhne oder Töchter, die bis zu 24 Jahre alt sind. Bisher galten 19 Jahre als Obergrenze. Geht's per öffentlichem Verkehrsmittel zum Familienausflug, können in Zukunft zudem Rodel oder Skier kostenlos mitgenommen werden.

Menschen, die so schwer behindert sind, dass sie nicht in der Lage sind, ihr Ticket zu entwerten, können in Zukunft kostenlos transportiert werden, ebenso wie Blinde, Taubstumme sowie Menschen im Rollstuhl. Die neue Regelung der öffentlichen Verkehrsmittel (sie findet sich im Anhang) tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Höhere Technische Bildung neu geregelt

Auf neue Beine gestellt werden soll das Ausbildungs-Instrument der so genannten Höheren Technischen Bildung. Mit diesen besonderen ein- bzw. zweijährigen Kursen (1200 bzw. 2400 Stunden) sollen ganz spezielle Nischen abgedeckt werden.

"Wir haben im Sinn, diese Lehrgänge noch auszubauen und besser zu regeln", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Demnach wird es in Zukunft eine neue Trägerschaft dieser Kurse gehen, bestehend aus der zuständigen Landesabteilung Berufsbildung, der Schule, an der der Lehrgang angeboten werden soll, der Universität sowie den Arbeitgebern. "Sie sollen festlegen, in welchen Bereichen Ausbildungsbedarf herrscht und die entsprechenden Kurse organisieren", so der Landeshauptmann.

Gestärkt werden sollen auch die Abgänger dieser Kurse. Ihr Diplom soll nicht mehr nur von privaten Arbeitgebern als Zusatzqualifikation akzeptiert, sondern auch bei Wettbewerben in der öffentlichen Verwaltung anerkannt werden. Auch die entsprechenden Berufsbilder sollen geschaffen werden, gab der Landeshauptmann bekannt.

Abtransport von Laaser Marmor

Schwierigkeiten gibt es derzeit beim Transport des Laaser Marmors vom Bruch talwärts. Die dafür vorgesehene Schrägbahn funktioniere nicht mehr einwandfrei und könne derzeit auch nur von einer der drei abbauenden Unternehmen genutzt werden. Deshalb müsse eine andere Möglichkeit des Abtransports geschaffen werden, erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder.

"Nachdem wir uns im Gebiet des Nationalparks bewegen, kommt ein Abtransport über die Forststraße nicht in Frage", so der Landeshauptmann. "Und genutzt werden muss ein und dieselbe Transportmöglichkeit von allen drei Unternehmen." Gedacht wurde an eine Seilbahn, mit deren Hilfe die Marmorblöcke zu Tal befördert werden soll. Derzeit fehlt dafür allerdings noch die Einigung der drei Abbauunternehmen.

"Der zuständige Landesrat Frick wird die drei Unternehmen noch in dieser Woche an einen Tisch setzen und eine Einigung anstreben", so Durnwalder. Kommt diese nicht zustande, werde die einheitliche Transportmöglichkeit von der Landesregierung von Amts wegen verfügt, so der Landeshauptmann.

Stahlwerke: 870.000 € für Umweltinvestitionen

Die letzte ausständige Rate des Landesbeitrages für umfangreiche Umweltinvestitionen in den Bozner Stahlwerken ist heute von der Landesregierung genehmigt worden. Landeshauptmann Luis Durnwalder nutzte diese Gelegenheit, auf die enormen Investitionen in Sachen Umwelt hinzuweisen, die die neuen Betreiber der Stahlwerke getätigt haben: "Allein in den letzten drei Jahren wurden elf Millionen Euro in diesem Bereich investiert", so der Landeshauptmann.

Die nun von der Landesregierung genehmigte Summe von 870.000 Euro ist demnach die letzte Rate des Landesbeitrages in Höhe von insgesamt 3,37 Millionen Euro, der an die Stahlwerke ausgezahlt worden ist. "Ich denke, die Zahlen beweisen, dass die neuen Betreiber mit allen Mitteln versuchen, den Anliegen der Bevölkerung entgegen zu kommen und über Umwelt-Engagement nicht nur reden", so Durnwalder.

Personalbedarf der Landesmuseen heute festgelegt

Mit der Gründung der neuen Körperschaft für die Südtiroler Landesmuseen musste auch der Personalbedarf der Museen neu festgelegt werden. Die Zielsetzung sei gewesen, die Kosten zu senken und deshalb den Personalstand mehr oder minder konstant zu halten, so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Genehmigt hat die Landesregierung demnach heute eine Aufstockung der Mitarbeiter der Körperschaft der Südtiroler Landesmuseen, sodass der Gesamtpersonalstand von derzeit 38 auf 40 fix Beschäftigte angehoben wird.

Daneben stellte sich das Problem einer Reihe von so genannten CoCoCo-Verträgen, auf deren Basis weitere 21 Mitarbeiter verpflichtet worden waren. Diese Verträge sollen nun vorerst um ein weiteres Jahr verlängert werden, bevor man auch diese in fixe Stellen umwandelt. Durchgezogen werden soll diese Änderung mit einem Haushaltsgesetz.

chr

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