News / Archiv
News
Wirtschaftsförderung: Rotationsfonds soll Entlastung für Verlustbeiträge bringen
(LPA) In Zukunft wird bei der Wirtschaftsförderung verstärkt auf Gelder aus dem Rotationsfonds gesetzt. Dies soll eine Entlastung jener Töpfe mit sich bringen, aus denen Verlustbeiträge gezahlt werden - und damit auch kürzere Wartezeiten. Die Landesregierung hat gestern den von Landesrat Werner Frick eingebrachten Änderungen der Vergabekriterien zugestimmt.
Die Änderungen betreffen die Richtlinien für die Vergabe von zinsbegünstigten Darlehen über den Rotationsfonds, um diese für die ansuchenden Betriebe wieder attraktiver zu machen. Die Stoßrichtungen sind zwei:Zum einen die Anhebung der Landesbeteiligung an den zinsbegünstigten Darlehen von 50 auf 80 Prozent in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, erklärt Landesrat Frick. Nachdem die Darlehen aus dem Rotationsfonds wegen des grundlegend geänderten Zinsgefüges zuletzt stark an Attraktivität für die Unternehmen eingebüßt hatten, soll die Anhebung der Landesbeteiligung eine Zinssenkung mit sich bringen und damit die Attraktivität der Darlehen wieder steigern.
"Die zweite wichtige Neuerung betrifft die Verschiebung der Investitionsgrenze für Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten", so Frick. So müssen in Zukunft Förderungen bei Investitionen über 250.000 Euro über den Rotationsfonds abgewickelt werden. Verlustbeiträge werden nur noch bei niedrigeren Investitionssummen ausgezahlt. "Damit wollen wir eine Entlastung bei der Auszahlung von Kapitalbeiträgen erzielen", so Landesrat Frick, was wiederum das lange Warten auf die Auszahlung eines Beitrages verkürzen soll.
chr