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Studienförderung für Oberschüler

LPA - Nur noch wenige Tage haben Schüler der Kunstschulen sowie der Sekundarschulen II. Grades Zeit, um für das Schuljahr 2004/2005 beim Land um eine Studienbeihilfe anzusuchen. Der letzte Einreichtermin für die Gesuche ist Montag, der 18. Oktober 2004. Die Gesuche können bei den betreffenden Schulen oder im zuständigen Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht werden.

Um eine Studienbeihilfe ansuchen können alle Schülerinnen und Schüler, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind oder aus Studiengründen ihren Wohnsitz nach Südtirol verlegt haben und deren bereinigtes Familieneinkommen 2003 weniger als 17 850 Euro betragen hat. Schülerinnen und Schüler, die das neunte Pflichtschuljahr durchlaufen, müssen sich im Rahmen der Studienförderung für Oberschüler um eine Beihilfe bewerben.

Die Höhe der Stipendien richtet sich bei Heimschülern nach dem Jahreseinkommen. Der Höchstbetrag wurde in diesem Jahr auf 2 719 Euro festgelegt. Gewährt wird diese Summe bei einem bereinigten Jahreseinkommen von weniger als 1 597 Euro. Bei einem bereinigten Jahreseinkommen 2003 von 17 850 Euro können Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Familie wohnen müssen, mit einer Beihilfe von 927 Euro rechnen. Für alle anderen Antragsteller beläuft sich die Studienbeihilfe auf 309 Euro.

Die Gesuchsvordrucke für die Ansuchen um eine Studienbeihilfe liegen in allen Gemeindeämtern Südtirols, im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge in Bozen sowie in allen Berufsberatungsstellen des Landes auf. Weiters sind die Vordrucke sowie nützliche Informationen auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/4001/schulfuersorge/oberschulen zu finden.

Dem Antrag muss eine nicht beglaubigte Kopie der Steuererklärung 2004 für das Jahr 2003 beigelegt werden. Werden Vordrucke als lose Blätter eingereicht, muss der Bewerber jede Seite einzeln unterschreiben. Wer Unterlagen und Erklärungen per Fax schickt, muss eine Kopie des Personalausweises beilegen.

Die vollständigen Gesuche können entweder im Sekretariat der jeweiligen Schule abgegeben oder direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen, eingereicht werden. Auch in diesem Jahr gelten die so genannten „Heilungstermine“: Wer im Rahmen des letzten Einreichtermins vom 18. Oktober 2004 einen Brief vom zuständigen Landesamt erhält und darin auf Fehler und Mängel in seinem Ansuchen hingewiesen wird, hat 15 Tage Zeit, um die fehlenden oder korrekten Informationen nachzureichen.

Die Gesuche werden vom Land stichprobenartig auf die Richtigkeit der Angaben geprüft. Weitere Informationen können direkt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge unter den Rufnummern 0471 413305, 0471 412924 oder 0471 412925 eingeholt werden.

jw

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