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Ärzte vor dem Arbeitsgericht: LR Theiner nimmt Stellung
(LPA) Der Streit zwischen den Ärztegewerkschaften ANAAO und BSK sowie dem Land um die Möglichkeit freiberuflicher Tätigkeit in den Krankenhäusern ist heute (20. Oktober) in seine erste gerichtliche Runde gegangen. Die Vertreter der Ärztegewerkschaften legten dabei einen Vergleichsvorschlag vor, der nun vom Land überprüft wird. Landesrat Richard Theiner stellt jedenfalls klar: "Die Einführung einer Zweiklassenmedizin werden wir nicht zulassen."
Die zweite Runde des von den beiden Ärztegewerkschaften angestrengten Arbeitsprozesses wird am 1. Februar des kommenden Jahres stattfinden. Bis dahin wird das Ressort von Landesrat Theiner den Vorschlag der Gewerkschaften prüfen.Bereits heute legte Landesrat Theiner aber eine klare Marschroute fest: "Wir haben nicht vor, in Südtirol eine Zweiklassenmedizin zu etablieren, wie dies durch die Einführung einer uneingeschränkten freiberuflichen Tätigkeit in den Krankenhäusern der Fall sein könnte", so Theiner. Eine Zweiklassenmedizin könne nicht im Interesse der Südtiroler Bevölkerung sein. "Die Betreuung durch das öffentliche Gesundheitssystem steht allen Patienten gleichermaßen zu, und zwar unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten", erklärte der Landesrat.
Gleichzeitig verweist der Gesundheitslandesrat auf den laufenden Kollektivvertrag der Ärzte, der mit Ende des Jahres ausläuft. Seit kurzem stehe man auch bereits in Verhandlungen um den neuen Vertrag für die Jahre bis 2008, im Rahmen derer mit Sicherheit auch die Frage der freiberuflichen Tätigkeit aufgeworfen werde.
Auch das Argument der Ärztegewerkschaften, dass durch die Einführung der freiberuflichen Tätigkeit in den Krankenhäusern die Wartelisten abgebaut werden könnten, lässt Theiner nicht gelten. Eine Untersuchung der Abgeordnetenkammer in mehreren Regionen Italiens habe gezeigt, dass eine Verkürzung der Wartezeiten durchaus nicht in allen Regionen festgestellt werden konnte. Vielmehr wären die Wartelisten für kostenlose Untersuchungen im Vergleich zu vorher sogar noch länger geworden. Dies würde laut Theiner den Grundsätzen eines öffentlichen, allgemein zugänglichen und kostenlosen Gesundheitsdienstes zuwider laufen.
chr