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Beseitigung architektonischer Hindernisse: Vorlage für Verordnung genehmigt
(LPA) Die von Landesrat Richard Theiner eingebrachte Vorlage für die Verordnung zur Beseitigung architektonischer Hindernisse ist heute von der Landesregierung gutgeheißen worden. Mit Hilfe der Verordnung soll Menschen mit Behinderung der Zutritt zu öffentlichen bzw. der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden ermöglicht werden, und zwar ohne Hilfestellung.
"Es ist absolut unerlässlich, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich auch Menschen mit Behinderung oder körperlichen Gebrechen ohne fremde Hilfe in unserer Welt bewegen können und voll integriert ihren Tagesablauf eigenständig gestalten können", erklärt Landesrat Theiner die Zielsetzung der neuen Regelung, an der die zuständigen Ämter in enger Zusammenarbeit mit den Sozialverbänden rund zwei Jahre lang gearbeitet haben.Die nun gutgeheißenen Bestimmungen über die Beseitigung der architektonischen Hindernisse betreffen in allererster Linie öffentliche Gebäude, aber auch Wohnbauten und private Gebäude, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise Hotels, Bars, Geschäfte oder private Arztpraxen. Es geht im Wesentlichen darum, die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer, Seh- und Gehbehinderte durch technische Hilfsmittel wie Rampen, behindertengerechte Aufzüge, farbige Markierungen und andere Leitsysteme zu erleichtern, behindertengerechte Toiletten vorzusehen und insgesamt alle Einrichtungen für die Bürger möglichst barrierefrei zu gestalten. Über kurz oder lang werde jeder von dieser Regelung profitieren, denn ältere Menschen sind genauso betroffen wie beispielsweise Eltern mit Kinderwagen, so Landesrat Theiner.
Es ist nun Aufgabe der öffentlichen Verwaltung sowie der Inhaber von Bars, Geschäften und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie auch aller Wohnungsbauer die neuen Bestimmungen umzusetzen. Allerdings gelten die neuen Regeln nur für die Zukunft und nicht etwa rückwirkend, das heißt, dass Private keine kostenintensiven Umbauten vornehmen müssen. Alle zukünftigen Bauprojekte werden dagegen darauf hin überprüft, ob die Regelungen zum Abbau architektonischer Hürden eingehalten werden. Ausnahmen können dann erlaubt werden, wenn es nachweislich unmöglich ist, entsprechende Anpassungsarbeiten durchzuführen, etwa in denkmalgeschützten Gebäuden oder aufgrund sonstiger urbanistischer Einschränkungen.
"Wir haben größtes Augenmerk darauf gelegt, eine möglichst unbürokratische und sozialverträgliche Regelung zu finden, die einerseits den Bedürfnissen der Mitmenschen mit körperlichen Gebrechen gerecht werden und andererseits Wohnungsbauer und private Unternehmer nicht in große Unkosten stürzen", erklärt Theiner.
Die Verordnung wird nun noch vom Rechnungshof überprüft und wird somit in den nächsten Monaten in Kraft treten.
Neben dem zuständigen Amt war der Dachverband der Sozialverbände federführend an der Ausarbeitung der neuen Richtlinien beteiligt. "Ein aufrichtiger Dank geht an Georg Leimstädtner, Direktor der Dachverbandes, der seine Experten mobilisiert hat, um eine für alle Betroffenen verträgliche Lösung zu finden", so Theiner, dessen Dank auch an alle anderen betroffenen Organisationen, etwa den HGV und den Kaufleuteverband, geht und an "all jene, die mit ihren konstruktiven Anregungen mitgeholfen haben".
chr