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Zivildienst und Bausündenerlass: Gesetze werden am 2. November veröffentlicht

(LPA) Die beiden Gesetze zum freiwilligen Zivildienst und zum Bausündenerlass sind von Landeshauptmann Luis Durnwalder ausgefertigt und zur Veröffentlichung weitergeleitet worden. Demnach tritt der Bausündenerlass bereits am 3. November in Kraft, das Gesetz zum freiwilligen Zivildienst 14 Tage später.

Die beiden vom Südtiroler Landtag im Oktober verabschiedeten Gesetze werden im Amtsblatt Nr. 44 vom 2. November veröffentlicht. Dabei tritt der so genannte Bausündenerlass, offiziell: "Vorschriften auf dem Sachgebiet der Sanierung von Bauvergehen" (LG vom 19.10.2004, Nr. 6), bereits einen Tag nach der Veröffentlichung, also am 3. November in Kraft.

Die "Bestimmungen zur Förderung des freiwilligen Zivildienstes in Südtirol" (LG vom 19.10.2004, Nr. 7) werden dagegen erst 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung rechtskräftig.

chr

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