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Sozialbeirat: Arbeitsprogramm, Finanzierung, Schulung

(LPA) Die Diskussion über die Finanzierung der Sozialdienste und das Schulungsprogramm für deren Mitarbeiter stand im Mittelpunkt der gestrigen Sitzung des Landesbeirates für Sozialwesen. Unter dem Vorsitz von Landesrat Richard Theiner gab’s auch einen Rück- und einen Ausblick auf die Arbeit des Beirates.

Im Innenhof des Palais Widmann tagte gestern der Landessozialbeirat
Wie der Blick auf die Arbeit im laufenden Jahr zeigte, galt (und gilt) die Aufmerksamkeit des Sozialbeirates und aller im Bereich des Sozialwesens tätigen Organisationen vor allem der Familienförderung, etwa durch die Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder, der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung, der Pflegeversicherung, dem Ausbau der Hauspflegedienste und nicht zuletzt der Ausarbeitung von Standards für Alten- und Pflegeheime.

Landesrat Theiner nutzte die gestrige Sitzung auch, um den Beirat über das von der Landesregierung am Montag genehmigte Reglement zum Abbau architektonischer Hürden zu informieren. Der Landesrat sprach allen an der Ausarbeitung Beteiligten seinen Dank aus und stellte in Aussicht, dass die Umsetzung des Reglements einen der Schwerpunkte der Arbeit im kommenden Jahr bilden werde. Ebenso gelte es, im kommenden Jahr am Ausbau der Hauspflegedienste weiter zu arbeiten und die Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen.

Auf der Tagesordnung des gestrigen Treffens der Mitglieder des Sozialbeirates stand auch das Schulungsprogramm der Mitarbeiter von Sozialdiensten, das letztendlich einstimmig gutgeheißen worden ist. Das Programm sieht sowohl Umschulungen als auch Fortbildungen der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter vor, legt Schwerpunkte auf den Bereich der Sozialarbeit in der Peripherie sowie die Zusammenarbeit mit anderen Sektoren (etwa dem Bereich der Arbeit oder der Schule) und wird vor allem als Investition in das Humankapital im Sozialwesen gesehen.

Ebenfalls diskutiert wurde schließlich über die Kriterien für die Finanzierung der Träger der Sozialdienste. Eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Beirates stellte dabei ein Modell vor, das eine "gewichtete Pro-Kopf-Quote" vorsieht. Neben einem Fixum sollte demnach ein Großteil der Finanzierung auf der Grundlage objektiver Parameter wie Größe des Einzugsgebietes, Anzahl der Einwohner und Anteil von Senioren, Minderjährigen, etc. berechnet werden.

chr

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