Privatschulen
Für die Gleichstellung von Privatschulen hat das Land Südtirol mit dem entsprechenden Landesgesetz eine eigene Regelung für die Gleichstellung von Privatschulen geschaffen. Außerdem sieht dieses Landesgesetz vor, dass Schulen, die nicht die Voraussetzungen für die Gleichstellung erfüllen, zwar nicht zu gleichgestellten, sehr wohl aber zu anerkannten Privatschulen werden können (siehe Beschluss).
Zum entsprechenden Rundschreiben geht es hier.
- Die Hinweise zur Gleichstellung werden in Kürze bereitgestellt.
Für Fragen zu Gleichstellung und Anerkennung ist Evi Chizzali im Amt für Schulverwaltung zuständig: Tel. 0471 417553.