Ausübung des Wahlrechtes

Rechtsquellen

Übersicht

für die unbedingt notwendige Zeit

100 % Bezahlung

  • wenn die Änderung des Wohnsitzes nicht erfolgt ist
  • im Rahmen des bezahlten Sonderurlaubes aus anderen schwerwiegenden Gründen

ohne Bezahlung

  • im Rahmen des unbezahlten Sonderurlaubes, wenn der bezahlte Sonderurlaub für das betreffende Schuljahr bereits erschöpft ist

1 Tag oder 2 Tage

100 % Bezahlung

  • wenn die Änderung des Wohnsitzes innerhalb von 20 Tagen beantragt, aber die Eintragung in die Wählerlisten nicht erfolgt ist:
  • ein Tag für Entfernungen über 350 km bis 700 km
  • zwei Tage für Entfernungen über 700 km

Hinweise:

 

Version Dezember 2011