Berufsbildungsjahr und Probejahr

  • Folgende Lehrpersonen sind verpflichtet, das Berufsbildungs- und Probejahr zu absolvieren:
  • Lehrpersonen, die sich im ersten Dienstjahr mit unbefristetem Arbeitsvertrag befinden
  • Lehrpersonen, die das Berufsbildungs- und Probejahr aufgeschoben haben
  • Lehrpersonen, die den Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in ein anderes Berufsbild erhalten haben („passaggio di ruolo“)

Lehrpersonen, die einen Übertritt ohne Änderung des Berufsbildes und der Schulstufe erhalten („passaggio di cattedra“), sind von der Ableistung des Berufsbildungs- und Probejahres befreit.

Bedingungen für die Gültigkeit und das Bestehen des Berufsbildungs- und Probejahres

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • 180 Tage effektiver Dienst, von denen 120 Tage didaktische Tätigkeiten beinhalten müssen
  • Für Lehrpersonen in Teilzeit ist eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von mindestens 30 % eines Vollauftrages vorgesehen:

- Grundschule: 6,60 Wochenstunden

- Italienischlehrpersonen, Religionslehrpersonen und Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule: 5,40 Wochenstunden

  • Fortbildung von 50 Stunden
  • Zusammenarbeit mit einem Tutor/einer Tutorin
  • Führung eines Portfolios der beruflichen Entwicklung
  • Positive Bewertung durch die Schulführungskraft

Das Berufsbildungs- und Probejahr wird mit Beschluss der Landesregierung vom 10.01.2017, Nr. 10 neu geregelt.

Die Details für die Umsetzung werden mit dem Rundschreiben der Landesschuldirektorin vom 07.07.2023, Nr. 24 – Berufsbildungs- und Probejahr der Lehrpersonen an den Grund-, Mittel- und Oberschulen festgelegt. 

In der Mitteilung finden Sie weitere wichtige Unterlagen für das Berufsbildungs- und Probejahr.

 

Rechtsquellen

 

Wichtige Unterlagen

Kontakt

Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, Tel. 0471 417570, E-Mail: bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder bildungsverwaltung@prov.pec.bz.it

Bei Fragen zu Dienst, Aufschub, Wiederholung

Bei Fragen zu Fortbildungen, Tutoren, Portfolio der beruflichen Entwicklung, Bewertung

Bei Fragen zur Dienstenthebung