Berufsbildungsjahr und Probejahr
- Folgende Lehrpersonen sind verpflichtet, das Berufsbildungs- und Probejahr zu absolvieren:
- Lehrpersonen, die sich im ersten Dienstjahr mit unbefristetem Arbeitsvertrag befinden
- Lehrpersonen, die das Berufsbildungs- und Probejahr aufgeschoben haben
- Lehrpersonen, die den Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in ein anderes Berufsbild erhalten haben („passaggio di ruolo“)
Lehrpersonen, die einen Übertritt ohne Änderung des Berufsbildes und der Schulstufe erhalten („passaggio di cattedra“), sind von der Ableistung des Berufsbildungs- und Probejahres befreit.
Bedingungen für die Gültigkeit und das Bestehen des Berufsbildungs- und Probejahres
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- 180 Tage effektiver Dienst, von denen 120 Tage didaktische Tätigkeiten beinhalten müssen
- Für Lehrpersonen in Teilzeit ist eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von mindestens 30 % eines Vollauftrages vorgesehen:
- Grundschule: 6,60 Wochenstunden
- Italienischlehrpersonen, Religionslehrpersonen und Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule: 5,40 Wochenstunden
- Fortbildung von 50 Stunden
- Zusammenarbeit mit einem Tutor/einer Tutorin
- Führung eines Portfolios der beruflichen Entwicklung
- Positive Bewertung durch die Schulführungskraft
Das Berufsbildungs- und Probejahr wird mit Beschluss der Landesregierung vom 10. Jänner 2017, Nr. 10 neu geregelt.
Die Details für die Umsetzung werden mit dem Rundschreiben der Landesschuldirektorin vom 04.Juli 2024, Nr. 31 – Berufsbildungs- und Probejahr der Lehrpersonen an den Grund-, Mittel- und Oberschulen festgelegt.
Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen des Lehrpersonals an Grund-, Mittel- und Oberschulen im Berufsbildungs- und Probejahr finden sich in der Mitteilung vom 28. Juni 2024.
Rechtsquellen
- Gesetz vom 13. Juli 2015, Nr. 107
- Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 14
- Beschluss der Landesregierung vom 10. Jänner 2017, Nr.10
- Rundschreiben Nr. 31/2024
Wichtige Unterlagen
- Hinweise zum Führen des Portfolios
- Portfolio dello sviluppo professionale
- Spunti bilancio orientato alle competenze
- Esagono di autovalutazione
- Modulo "Attività di osservazione in classe per l'anno di prova e formazione"
Kontakt
Amt für das Lehrpersonal, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen, Tel. 0471 417570, E-Mail: bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder bildungsverwaltung@prov.pec.bz.it
Bei Fragen zu Dienst, Aufschub, Wiederholung
- Grundschule:
- Christa Furggler, Tel. 0471 417580
- Mittelschule:
- Sabine Gruber, Tel. 0471 417574
- Oberschule:
- Sara Dalla Riva, 0471 417579
Bei Fragen zu Fortbildungen, Tutoren, Portfolio der beruflichen Entwicklung, Bewertung
- Alle Schulstufen:
- Christian Alber, Tel. 0471 417631
Bei Fragen zur Dienstenthebung
- Alle Schulstufen:
- Barbara Sabbatini, Tel. 0471 417595