Besondere Teilzeit

Rechtsquellen

Übersicht

ein Schuljahr Dienst in Vollzeit

ein Schuljahr Ruhepause

50 % Bezahlung

  • Die Dauer umfasst einen Zweijahreszeitraum.
  • Die besondere Teilzeit kann nur von Lehrpersonen mit unbefristetem Vollzeitarbeitsvertrag beansprucht werden.
  • Voraussetzung für die Gewährung der besonderen Teilzeit ist ein Dienstalter von 10 Jahren.

Hinweise

Der gesamte Zeitraum ist in jeder Hinsicht gültig.
Wird die Ruhepause im ersten Schuljahr beansprucht, ist eine geeignete Sicherstellung für das vorgestreckte Gehalt zu erbringen.
Für die Festlegung des Dienstalters zählen die effektiv geleisteten Unterrichtsjahre, nicht berücksichtigt werden Abwesenheiten ohne Bezüge.
Die besondere Teilzeit kann in einem Zeitraum von 5 Jahren nur einmal beantragt werden.

Formular

Gesuchsvorlage

 

Version Februar 2020