Bezahlter Sonderurlaub

Rechtsquellen

Übersicht

bei Heirat

15 aufeinanderfolgende Tage

  • der Tag der Trauung, kirchlich oder standesamtlich, muss im beantragten Zeitraum enthalten sein.
  • Der Sonderurlaub kann bei Wiederverheiratung wiederholt beantragt werden.

bei Prüfungen, Wettbewerbs- und Eignungsprüfungen

bis zu 20 Tage im Schuljahr

  • für jene Tage, an denen die Prüfungen stattfinden
  • Ist der Prüfungsort mehr als 100 km von der  Wohnsitzgemeinde entfernt, wird dieser Urlaub auch für den Tag vor oder nach der Prüfung gewährt (Wohnort = Ansässigkeit während des Schuljahres).

bei Blutspende

der Tag der Blutentnahme

in Absprache mit der Schulführungskraft

bei Kuren

für die notwendige Zeit im Rahmen der Abwesenheit wegen Krankheit

für Invalidinnen und Invaliden mit einer Invalidität von mehr als 50 Prozent

bei Todesfall

5 aufeinanderfolgende Tage, Begräbnistag inbegriffen

für den Ehepartner und Verwandte 1. Grades

2 aufeinanderfolgende Tage, Begräbnistag inbegriffen

für Geschwister

2 aufeinanderfolgende Tage, Begräbnistag inbegriffen

für Verschwägerte 1. Grades und für die übrigen Verwandten 2. Grades

der Begräbnistag

für die übrigen Verwandten innerhalb 4. Grades und Verschwägerten innerhalb 2. Grades

aus anderen schwerwiegenden Gründen

bis zu 5 Tage im Schuljahr

 

für Personen mit Beeinträchtigung

es gelten die staatlichen Bestimmungen

die Ärztekommission befindet über die Schwere der Beeinträchtigung und die Art der zustehenden Begünstigung.

für Rettungseinsätze

die für den Einsatz unbedingt erforderliche Zeit

für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Hilfsorganisationen im Falle von Bränden, schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Bergrettung;

für die Ausübung der Bürgerpflichten

es gelten die staatlichen Bestimmungen

 

für Weiterbildung

5 Tage Freistellung pro Schuljahr

 

Hinweise

  • Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
  • Der jeweilige Grund der Abwesenheit muss belegt werden, sofern zulässig auch mit Selbsterklärung.
  • Die Abwesenheit bewirkt keine Gehaltskürzung.

Version Dezember 2011