Dienstantritt nach 30. April

Rechtsquellen

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Hinweise

Lehrpersonen, die ununterbrochen 150 Tage (für Normalklassen) oder 90 Tage (für Abschlussklassen) vom Dienst abwesend sind, mit Anspruch auf Beibehaltung der Stelle und nach dem 30.04. in den Dienst zurückkehren, stehen zur Verfügung der Schulführungskraft und werden in Supplenzdiensten oder anderen Tätigkeiten verwendet.

Version Dezember 2011