Dienstunfall und Krankheit

Rechtsquellen

Übersicht

100 % Bezahlung

ohne Begrenzung bis zur vollständigen Heilung bei Dienstunfall

Hinweise

Die Abwesenheit wegen Krankheit infolge eines Unfalles im Dienst wird bis zur vollen Genesung der Lehrkraft nicht für das vorgesehene Höchstausmaß, das für die Beibehaltung der Stelle vorgesehen ist, berechnet. Während des gesamten Zeitraumes steht das volle Gehalt zu. Gemäß Ministerialdekret Nr. 206/2009 muss bei Krankheit infolge eines Unfalles im Dienst nicht die Kontrollvisite beantragt werden.

Version Dezember 2011