Gleichgestellte und anerkannte Privatschulen
Für gleichgestellte und anerkannte Privatschulen mit deutscher Unterrichtssprache sind folgende finanzielle Unterstützungen vorgesehen:
- Beiträge für die Führungskosten und den Lehr- und Verwaltungsbetrieb der gleichgestellten Schulen – Beschluss der Landesregierung vom 20. September 2022, Nr. 670 Lexbrowser - Beschluss vom 20. September 2022, Nr. 670 (provinz.bz.it)
- Führungsbeiträge für anerkannte Privatschulen – Beschluss der Landesregierung vom 15. Dezember 2008, Nr. 4722 Lexbrowser - Beschluss vom 15. Dezember 2008, Nr. 4722 (provinz.bz.it)
- Beiträge zur Unterstützung der gleichgestellten und anerkannten Schulen bei der Umsetzung von Maßnahmen für die Teilhabe und Inklusion – Beschluss der Landesregierung vom 25. Juli 2017, Nr. 815 Lexbrowser - Beschluss vom 25. Juli 2017, Nr. 815 (provinz.bz.it)
Zuständig für die Finanzierung der Privatschulen ist das Amt für die Finanzierung der Bildungseinrichtungen. Die entsprechenden Antragsvorlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Manuela Lageder
Tel.: 0471 41 69 46
E-Mail: manuela.lageder@provinz.bz.it
PEC: bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it
Informationen über die Gleichstellung und Anerkennung von Privatschulen mit deutscher Unterrichtssprache in Südtirol finden Sie auf dieser Seite: Privatschulen | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen - Südtirol