Kurze Abwesenheit (Arztvisite, persönliche Gründe)
Rechtsquellen
- Dritter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 vom 09.01.2025
- Rundschreiben Nr. 8/2025
- Landeskollektivvertrag 23.04.2003, Anlage 4, Artikel 4
- Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 38 vom 04.12.2008
Übersicht
5 Stunden |
maximal je Arbeitstag |
36 Stunden |
maximal je Schuljahr |
Hinweise
- Die kurze Abwesenheit kann für persönliche Erfordernisse beantragt werden.
- Die entsprechende Zeit ist in Absprache mit der Schulführungskraft einzubringen. Für die Einbringung in Form einer Verwaltungsstunde wird der Umrechnungsschlüssel Unterrichtsstunde zu Verwaltungsstunde 1 : 1,9 (bei 20 Wochenstunden) und 1 : 1,73 (bei 22 Wochenstunden) gewertet.
- Falls die entsprechende Zeit nicht eingeholt werden kann, erfolgt der Gehaltsabzug von der Gesamtbesoldung im Ausmaß der entsprechenden Fehlstunden.
- Kurze Abwesenheiten für Arztbesuche, für nachgewiesene Rehabilitationstherapien oder, beschränkt auf die für den Unterricht erforderliche zusätzliche Arbeitszeit, für Kinder innerhalb deren zwölften Lebensjahres (neu!) sind nicht durch Zeitausgleich einzubringen.
Stand 28.01.2025