Landesranglisten

Die Landesranglisten werden für die Vergabe von Stellen zum Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen (Aufnahme in die Stammrolle) oder von befristeten Arbeitsverträgen (Supplenzstellen) verwendet.

Sie werden für jeden Stellenplan der Grundschule (Klassen-, Zweitsprach- und Religionslehrpersonen) und jede Wettbewerbsklasse der Mittel- und Oberschule erstellt (Anlage 2 des Beschlusses der Landesregierung  Nr. 1198/2016 und Nr. 240/2017). Voraussetzung für die Eintragung in die Landesranglisten ist der Besitz der jeweils vorgesehenen Eignung oder  Lehrbefähigung. Um Neueintragung bzw. Neuberechnung der Punkte in der Landesrangliste kann jedes Jahr angesucht werden.

Das Rundschreiben Nr. 39 für die Eintragung in die Landesranglisten 2025/2026 wurde am 19.11.2024 veröffentlicht.