Prüfungen - Bezahlter Sonderurlaub
Rechtsquellen
Übersicht
bis zu 20 Tage im Schuljahr |
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Hinweise
- Der Sonderurlaub gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
- Er muss entsprechend dokumentiert werden.
- Er bewirkt keine Gehaltskürzung.
- Er wird gewährt für Wettbewerbs- und Eignungsprüfungen bzw. für Prüfungen, die allgemeinen Bildungscharakter haben.
- Er wird nicht gewährt für Prüfungen, die durch rein persönliche Interessen begründet sind
Version Dezember 2011