Ranglisten mit Auslaufcharakter
Im Jahre 2001 erstellte das Deutsche Schulamt erstmals die so genannten permanenten Ranglisten auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 124/99. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2007 wurden die permanenten Ranglisten gemäß Staatsgesetz Nr. 296/2007 und mit Landesgesetz vom 26. Jänner 2015, Nr. 1, in Ranglisten mit Auslaufcharakter umgewandelt. Eine Neueintragung in die Landesranglisten mit Auslaufcharakter ist nicht mehr möglich und seit dem Schuljahr 2018/2019 erfolgt in den Landesranglisten mit Auslaufcharakter auch keine Neuberechnung der Punkte mehr. Die Lehrpersonen, welche einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben oder auf einen solchen verzichtet haben, werden aus den Ranglisten gestrichen.
Diese Rangliste wird nur für die Vergabe von Stellen zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Aufnahme in die Stammrolle) verwendet.