Rettungseinsätze - Bezahlter Sonderurlaub
Rechtsquellen
Übersicht
für Rettungseinsätze |
die für den Einsatz unbedingt erforderliche Zeit |
für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder Hilfsorganisationen im Falle von Bränden, schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Bergrettung; |
Hinweise
- Die Abwesenheit vom Dienst gilt in jeder Hinsicht als Dienstzeit.
- Der Grund der Abwesenheit muss belegt werden.
- Die Abwesenheit bewirkt keine Gehaltskürzung
Version Dezember 2011