Wartestand (Schutz) der Bediensteten mit Beeinträchtigung

Rechtsquellen

Übersicht

6 Monate

100 % Bezahlung

  • Wartestand wegen Krankheit für die gesamte Dauer des Aufenthaltes in einer spezialisierten Einrichtung
  • für die Durchführung einer entsprechenden Rehabilitationstherapie
  • wenn eine Beeinträchtigung festgestellt wurde

12 Monate

80 % Bezahlung

6 Monate

70 % Bezahlung

ab 24. Monat

50 % Bezahlung

Stundenurlaube

Tagesurlaube

100 % Bezahlung

für die Dauer der Therapie

Hinweise

Diese Abwesenheit steht nur Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag zu.
Sie dient der Wiedergenesung und vollen Eingliederung des Bediensteten.
Es besteht die Möglichkeit des Einsatzes für andere Aufgaben derselben Funktionsebene, falls diese Maßnahme von der zuständigen Ärztekommission als unterstützende Maßnahme für die laufende Therapie ausgewählt wird.

Formular

Version Dezember 2011