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Eigenregiearbeiten Forstdienst: Landesregierung verringert Bürokratie

Im Sinn des Forstgesetzes führt der Forstdienst Arbeiten in Eigenregie durch. Die Landesregierung hat eine neue Vereinbarung mit den Gemeinden genehmigt: Damit wird der Bürokratieaufwand verringert.

Im Jahr 2023 belief sich der finanzielle Gesamtumfang für die 505 Einzelprojekte in Eigenregie der Abteilung Forstdienst auf 15.150.200 Euro, davon sind 11.169.680 Euro von der Landesverwaltung finanziert worden, die verbleibenden 3.980.520 Euro sind von Dritten (Privaten, Gemeinden, Interessentschaften) bezahlt worden. Zu den Arbeiten gehören Waldverbesserungen wie Aufforstungen und Waldpflegemaßnahmen, ingenieurbiologische Maßnahmen zur Stabilisierung von Rutschungen und für eine geordnete Wasserableitung, Lawinenverbauungen zum Schutz von Infrastrukturen, den Bau von Hofzufahrten, den Bau von Wald- und Almerschließungswegen oder von Steigen, Arbeiten zum Schutz des Waldes vor biotischen und abiotischen Schäden, Vorbeugemaßnahmen von Waldbrand, Wald-Weidetrennung und Weideverbesserungsmaßnahmen, Revitalisierung von Niederwäldern und Kastanienhainen, Verbesserung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen, Sofortmaßnahmen zur Behebung von Unwetterschäden (insgesamt 864.800 Euro). Ebenso zu den Arbeiten in Eigenregie gehört die außerordentliche Instandhaltung der Wanderwege.

 "Das Forstgesetz sieht im Detail vor, welche Arbeiten als Eigenregie-Arbeiten zugelassen sind, um nicht Dienstleistern auf dem Markt Konkurrenz zu machen. Die Arbeiten werden von Mitarbeitern des Forstdienstes projektiert, sie übernehmen die Bauleitung und auch die Abnahme der Arbeiten, es gibt keine Gewinnabsicht. Einige Leistungen werden natürlich nach außen gegeben", erklärt der Landesrat für Forstwirtschaft, Luis Walcher. Neben der Abteilung Forstdienst führt auch der Sonderbetrieb Wildbachverbauung Projekte in Eigenregie durch.

Die Landesregierung hat am Dienstag (11. Juni) den Vergabeverlauf vereinfacht. Seit vergangenem Jahr gilt nämlich ein verschärftes Staatsgesetz zur Vergabe. Damit die öffentlichen Körperschaften nicht über das Vergabeportal für die Beauftragung der Arbeiten an den Südtiroler Forstdienst gehen müssen, kann auf einen Passus im Vergabegesetz zurückgegriffen werden, der eine Vereinbarung im Vorfeld zwischen einer Gemeinde und dem Forstdienst vorsieht. Dieses Prozedere wurde von der Landesregierung nach Rückmeldung beim Gemeindeverband genehmigt. Somit wird ermöglicht, dass die bewährte Vorgehensweise beibehalten werden kann: Eine Fachkommission (unter dem Vorsitz von Günther Unterthiner, Abteilungsdirektor Forstdienst) begutachtet die Projekte technisch und landschaftsrechtlich.


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LPA/uli